Das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 ist ein Gesetz, welches die Dienstverhältnisse aller Bediensteten regelt, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bundesebene) stehen, also Bundesbeamte. Sie werden im Gesetz als ”Beamte” bezeichnet (§ 1. Z. 1).
Auf die ebenfalls beamteten Richteramtsanwärter und Richter sowie teils auch Staatsanwälte ist dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden, sondern das ”Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz” (§ 1. Z. 2,3), ausgenommen ist auch der Lehrkörper der Land und forstwirtschaftlichen Schulen in Landeskompetenz (LFS), diese unterliegen dem ”Land und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz.”
Weblinks
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008470 Text des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Beamten-Dienstrechtsgesetz 03.12.2014
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