Im österreichischen Recht wird das Beamtenverhältnis im Wesentlichen durch das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) geregelt. Ein Beamtenverhältnis entsteht in Österreich, wenn eine Person in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise dem Bund, einem Land oder einer Gemeinde, steht. Es handelt sich um ein besonderes Dienstverhältnis, das sich von einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis unterscheidet.
Das Beamtenverhältnis kann als pragmatisiertes Dienstverhältnis betrachtet werden. Pragmatisierung bedeutet in diesem Zusammenhang die Verleihung eines besonderen Status, der mit bestimmten Rechten und Pflichten einhergeht. Dazu gehören etwa die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, die Neutralitätspflicht sowie die Treuepflicht gegenüber dem Dienstgeber. Im Gegenzug genießen Beamte spezielle Schutzrechte, wie beispielsweise einen höheren Kündigungsschutz und die Möglichkeit, in den Ruhestand versetzt zu werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Besonders hervorzuheben ist die sogenannte Lebenszeitstellung, die Beamte durch ihre Ernennung erhalten. Dies gibt ihnen ein hohes Maß an Arbeitsplatzsicherheit, da sie im Gegensatz zu Vertragsbediensteten nicht durch Kündigung, sondern nur durch besondere Verfahren wie die Disziplinarentscheidung aus dem Dienstverhältnis entlassen werden können. Die Regelungen dazu sind im BDG 1979 detailliert beschrieben.
Die Ernennung zum Beamten erfolgt durch einen förmlichen Akt, einen sogenannten „Dekret“, wobei die darin enthaltenen Bestimmungen bindend sind. Zudem regeln spezielle Laufbahnvorschriften, welche Ausbildung und Prüfungen ein Beamter absolvieren muss, um in bestimmte Verwendungen oder Dienstklassen aufsteigen zu können.
Ein weiterer relevanter Aspekt des Beamtenverhältnisses ist die Besoldung. Das österreichische Recht sieht für Beamte ein festgelegtes Besoldungsschema vor, das sich nach der Dienstklasse und der Verwendungsgruppe richtet. Diese Besoldungstabellen sind in den Gehaltsgesetzen für Beamte festgelegt.
Insgesamt stellt das Beamtenverhältnis in Österreich eine tragende Säule der öffentlichen Verwaltung dar und ist durch spezifische Regelungen und Gesetze charakterisiert, die das Ziel haben, die Funktionsfähigkeit und Neutralität des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.