Die Bearbeitung ist ein Begriff des Urheberrechts. Eine Bearbeitung ist eine Abwandlung eines Werkes, die die notwendige Schöpfungshöhe besitzt, um gemäß § 5 Abs. 1 UrhG selbst als Werk urheberrechtlich geschützt zu sein. Die Bearbeitung eines Werkes ist grundsätzlich ohne die Zustimmung des Urhebers erlaubt. Für die Veröffentlichung und Verwertung der Bearbeitung ist gemäß § 14 Abs. 2 UrhG stets die Zustimmung des Urhebers des bearbeiteten Werkes notwendig.
Siehe auch
- Verarbeitung
Quellen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Bearbeitung_(Urheberrecht), zuletzt abgerufen am 12.12.2019 – Dieser Text steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
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