Im österreichischen Recht versteht man unter dem Begriff „Bedingung“ eine zukünftige, ungewisse Tatsache, von der die Wirkungen eines Rechtsgeschäfts abhängig gemacht werden. Diese Regelungen sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) zu finden, insbesondere in den Paragraphen §§ 696 ff.
Eine Bedingung kann sowohl aufschiebend (Suspensivbedingung) als auch auflösend (Resolutivbedingung) sein. Bei einer aufschiebenden Bedingung tritt die Rechtswirkung erst ein, wenn die Bedingung erfüllt wird. Hingegen führt die Erfüllung einer auflösenden Bedingung dazu, dass ein bereits wirksam gewordenes Rechtsverhältnis wieder entfällt.
Das ABGB regelt unter anderem, wie sich Bedingungen auf Vertragsabschlüsse auswirken. So wird beispielsweise in § 897 ABGB festgelegt, dass, wenn keine Erfüllung der Bedingung erfolgt, das durch die Bedingung behaftete Geschäft von Anfang an unwirksam ist. Wird eine Bedingung unmöglich oder wird sie missbräuchlich verhindert, nimmt das Gesetz im § 899 ABGB eine Fiktion der Nichterfüllung bzw. Erfüllung an.
Bedingungen können sowohl im Bereich des Privatrechts als auch im Erbrecht eine Rolle spielen. Im österreichischen Erbrecht werden Bedingungen häufig bei letztwilligen Verfügungen wie Testamente eingesetzt. Eine häufig anzutreffende Bedingung ist beispielsweise, dass ein Erbe nur dann eingetreten wird, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt oder eine bestimmte Handlung vollzogen wird.
Es ist wichtig, die Formulierung von Bedingungen präzise und eindeutig zu gestalten, um Rechtsunsicherheiten oder Auslegungsprobleme zu vermeiden. Zudem dürfen Bedingungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen, was in § 878 ABGB niedergeschrieben ist. Bedingungsfeindlich sind bestimmte Geschäfte, bei denen der Gesetzgeber eine klare Regelung ohne Bedingungen vorgesehen hat, wie etwa bei Eheschließungen oder Anerkennungen im Familienrecht.
Zusammenfassend ist die Bedingung im österreichischen Recht ein wichtiges Instrument, um Rechtsgeschäfte und ihre Wirkungen flexibel und an zukünftige, ungewisse Umstände gebunden zu gestalten, wobei klare gesetzliche Rahmenbedingungen hierfür existieren.