Bedrohung

Im österreichischen Strafrecht ist der Begriff „Bedrohung“ im Wesentlichen im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Gemäß § 107 StGB wird eine Person bestraft, wenn sie eine andere Person durch gefährliche Drohung zu einer Handlung oder Unterlassung nötigt. Eine „gefährliche Drohung“ wird verstanden als das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Eintritt vom Täter abhängig gemacht wird. Das Übel muss objektiv als ernstlich anzusehen sein und geeignet sein, begründete Besorgnis zu erregen. Die Straftat der Nötigung erfordert somit das Vorliegen einer Drohung, die geeignet ist, das Opfer in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen.

Ein weiteres Beispiel für eine Bedrohung findet sich im § 145a StGB, der die beharrliche Verfolgung, auch bekannt als Stalking, unter Strafe stellt. Eine Bedrohung kann hier beispielsweise durch wiederholte Anrufe, Nachrichten oder das Verfolgen der betroffenen Person in einer Weise geschehen, die geeignet ist, deren psychische Integrität zu beeinträchtigen.

Der Begriff der Bedrohung spielt auch im Polizeirecht eine Rolle, namentlich im Sicherheitspolizeigesetz (SPG). Das Gesetz ermächtigt die Sicherheitsbehörden unter anderem, bei konkreten und aktuellen Bedrohungen präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren abzuwehren. Eine Bedrohung wird im SPG nicht explizit definiert, jedoch wird es im Kontext der Gefahrenprävention verstanden und angewandt.

Insgesamt wird der Begriff „Bedrohung“ im österreichischen Recht als Handlungsform angesehen, die potenziell die rechtlich geschützten Interessen einer Person beeinträchtigt und durch verschiedene gesetzliche Bestimmungen geregelt ist, um solche Beeinträchtigungen zu ahnden oder zu verhindern.

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