Beerdigungskosten

Im österreichischen Recht beziehen sich die Beerdigungskosten auf die Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Bestattung eines Verstorbenen anfallen. Diese Kosten umfassen typischerweise die Aufwendungen für die Grabstätte, den Sarg, die Bestattung selbst, die Trauerfeier und weitere damit verbundene Dienstleistungen wie Traueranzeigen und Blumenschmuck.

Die finanziellen Regelungen zur Deckung dieser Kosten sind im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) verankert. Gemäß § 549 ABGB gehören die Kosten für eine standesgemäße Beerdigung zu den sogenannten „Verwaltungsausgaben“. Diese Kosten fallen unter die passiven Erbpositionen und sind daher in erster Linie aus dem Nachlass des Verstorbenen zu begleichen.

Ist der Nachlass nicht ausreichend, um die Kosten zu decken, gibt es im österreichischen Recht verschiedene Möglichkeiten, wer zur Deckung der Beerdigungskosten herangezogen werden kann. Traditionell sieht dies vor, dass jene Erben, die das Erbe antreten und somit auch Vermögensvorteile aus dem Nachlass erhalten, vorrangig für die Kosten aufkommen müssen.

Zusätzlich kann auch die Totenfürsorgepflicht eine Rolle spielen. Diese zivilrechtliche Pflicht obliegt in erster Linie den nächsten Angehörigen des Verstorbenen, etwa dem Ehepartner oder den Kindern. Wenn kein Nachlass vorhanden ist oder dieser nicht ausreicht, sind es diese engsten Verwandten, die die Beerdigungskosten übernehmen müssen.

In Fällen, in denen weder ein ausreichender Nachlass noch angehörige Verwandte vorhanden sind, die für die Kosten aufkommen können oder wollen, können die Gemeinden in Österreich als letzte Instanz für die Beerdigung sorgen. Allerdings sind diese dann oft bestrebt, etwaige Ansprüche auf Kostenersetzungen bei den gesetzlichen Erben geltend zu machen.

Zusammengefasst sind die Beerdigungskosten im österreichischen Recht primär eine Nachlassverbindlichkeit und spielen sowohl im Erbrecht als auch in sozialen und verwaltungsrechtlichen Kontexten eine wesentliche Rolle.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte