Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Befragung“ oft auf die Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen oder anderen Personen im Rahmen eines Straf- oder Zivilverfahrens. Dabei geht es um das systematische Stellen von Fragen durch Richter, Staatsanwälte oder Anwälte, um relevante Informationen zu einem bestimmten Fall zu sammeln.
In Strafverfahren ist die Befragung ein zentraler Bestandteil der Beweisaufnahme. Laut der Strafprozessordnung (StPO) sind sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft befugt, Personen zu befragen, um den Sachverhalt zu klären (§ 153 StPO). Die vernommenen Personen sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Zeugen haben grundsätzlich die Pflicht zu erscheinen und auszusagen, es sei denn, ihnen steht ein Aussageverweigerungsrecht zu, etwa wenn sie sich durch ihre Aussage selbst belasten könnten (§ 155 StPO).
In Zivilverfahren ist die Befragung von Zeugen, Parteien oder Sachverständigen ebenfalls Teil der gerichtlichen Beweisaufnahme und ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die ZPO sieht vor, dass das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei Beweise erhebt, und dazu gehört auch die Befragung von relevanten Personen (§ 277 ZPO).
Die Befragung dient dazu, Sachverhalte zu erhellen, Widersprüche aufzuklären und die Glaubwürdigkeit von Aussagen zu überprüfen. Sie muss in einer Weise durchgeführt werden, die die Persönlichkeitsrechte der befragten Person respektiert und es ihr ermöglicht, ihre Aussagen klar und ohne Druck zu machen.
Es gibt spezielle Regelungen für die Befragung von besonders schutzbedürftigen Personen, wie etwa Minderjährigen oder Opfern von Gewalt. Hier sind zusätzliche Schutzmaßnahmen vorgesehen, etwa die Möglichkeit, die Befragung über Videokonferenzsysteme durchzuführen oder die befragende Person durch eine Vertrauensperson unterstützen zu lassen (§ 165a StPO).
Die Ergebnisse der Befragungen sind wesentliche Bestandteile der Gerichtsakte und werden bei der Urteilsfindung berücksichtigt. Die Art und Weise, wie eine Befragung durchgeführt wird, unterliegt strengen Verfahrensvorschriften, um die Objektivität und Fairness des Verfahrens zu gewährleisten.