Begnadigung

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Begnadigung“ die Möglichkeit der Milderung oder des Erlasses einer rechtskräftig verhängten Strafe. Diese Möglichkeit ist im Wesentlichen in der Bundesverfassung der Republik Österreich geregelt. Der Bundespräsident hat das Recht, im Rahmen der sogenannten „Gnadenrechte“ in Einzelfällen eine Strafe zu mildern oder umzuwandeln. Dies umfasst nicht nur Haftstrafen, sondern kann sich auch auf Geldstrafen erstrecken.

Die rechtliche Grundlage dieser Befugnis findet sich im Artikel 65 Absatz 2 litera c der Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG). Im Sinne dieser verfassungsrechtlichen Regelung kann der Bundespräsident von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen, indem er einem Verurteilten die Strafe teilweise oder vollständig erlässt oder diese in eine mildere Sanktion umwandelt.

Die Begnadigung kann sowohl auf Antrag des Verurteilten oder von Amts wegen erfolgen. Hierbei wird typischerweise auch das Justizministerium involviert, das eine Empfehlung an den Bundespräsidenten ausspricht. Es handelt sich bei der Begnadigung um ein Gnadenrecht des Staates, das keine Rechtspflicht begründet, sondern im Einzelfall eine wohlwollende Ausnahme zum bestehenden Strafrecht darstellt.

Dieser Prozess der Begnadigung ist nicht zu verwechseln mit einer Amnestie, die sich auf eine Gruppe von Verurteilten bezieht und vom Nationalrat beschlossen werden müsste. Aufgrund ihres individuellen Charakters wird die Begnadigung im österreichischen Recht meist zurückhaltend und nach sorgfältiger Abwägung durch den Bundespräsidenten gewährt. Ziel ist es, Härtefälle auszugleichen und humanitäre Erwägungen zu berücksichtigen, die im ursprünglichen Strafverfahren vielleicht nicht vollständig zur Geltung kamen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte