Im österreichischen Recht versteht man unter einem Beherbergungsvertrag einen besonderen zivilrechtlichen Vertragstyp, der die Beziehung zwischen einem Beherberger und einem Gast regelt. Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischter Vertrag, der Elemente des Miet-, Dienst- und Kaufvertrags vereint. Er verpflichtet den Beherberger, dem Gast für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit ein Zimmer oder eine andere Unterkunft bereitzustellen und in der Regel auch mitverwandte Dienstleistungen wie Verpflegung oder Reinigung zu erbringen.
Die rechtlichen Bestimmungen zum Beherbergungsvertrag leiten sich im Wesentlichen aus dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ab, insbesondere aus den Normen, die das Mietrecht regeln. Der Vertrag gilt als geschlossener Vertrag, wenn beide Parteien über die wesentlichen Vertragsinhalte, wie die Bereitstellung der Unterkunft und die Bezahlung eines Entgelts, geeinigt haben. Wesentliche Inhalte des Vertrags können außerdem die Stornobedingungen, die Check-in und Check-out Zeiten oder spezielle Dienstleistungen sein.
Ein wichtiger Aspekt des Beherbergungsvertrags ist der Schutz des Gastes als Verbraucher. Gemäß den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) in Österreich, wie zum Beispiel in Bezug auf Widerrufsrechte und Informationspflichten, müssen die Interessen des Gastes als Verbraucher berücksichtigt werden, wenn er im Rahmen des Verbrauchergeschäfts handelt.
Die Haftung des Beherbergers ist ebenfalls ein zentraler Thema. Er haftet beispielsweise für durch ihn oder seine Bediensteten verursachte Schäden und in gewissem Umfang auch für eingebrachte Sachen des Gastes. Diese Haftung ist in den §§ 970 ff. ABGB geregelt, wo es unter anderem um den Verlust oder die Beschädigung von Sachen geht, die ein Gast in die Unterkunft mitbringt.
Zusammenfassend ist der Beherbergungsvertrag in Österreich ein komplexer Vertrag mit diversen rechtlichen Grundlagen, die sicherstellen sollen, dass sowohl die Rechte als auch die Pflichten von Beherberger und Gast klar definiert und eingehalten werden.