Behördliche Auskunft

Der Begriff „Behördliche Auskunft“ ist im österreichischen Recht kein spezifisch definierter Rechtsbegriff, wird jedoch allgemein für die Verpflichtung von Behörden verwendet, Bürger:innen, Unternehmen oder anderen Institutionen Informationen zu erteilen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, die in unterschiedlichen Kontexten Anwendung finden.

Rechtsgrundlagen der behördlichen Auskunft in Österreich

Auskunftspflichtgesetz (AuskunftspflichtG):

  • Regelt die generelle Verpflichtung von Behörden des Bundes, auf mündliche oder schriftliche Anfragen von Bürger:innen Auskunft zu erteilen, soweit keine gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten entgegenstehen.
  • Bürger:innen können Informationen über die Tätigkeiten der Behörde und öffentliche Angelegenheiten einholen.

Informationsfreiheitsregelungen:

  • In manchen Bundesländern gibt es Informationsfreiheitsgesetze, die die behördliche Transparenz fördern.
  • Bürger:innen können Einblick in Dokumente oder Informationen erhalten, die von öffentlichem Interesse sind.

Spezielle Regelungen:

  • Im Verwaltungsverfahren (z. B. nach dem **Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz, AVG**) haben Parteien eines Verfahrens ein Recht auf Akteneinsicht und auf Auskünfte über den Verfahrensstand.
  • Im Datenschutzrecht: Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Betroffene von Behörden Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

Grenzen der behördlichen Auskunft

Behörden können die Auskunft verweigern, wenn:

  • Geheimhaltungspflichten** (z. B. Datenschutz, Amtsgeheimnis) bestehen.
  • Die Auskunft die öffentliche Sicherheit oder andere wesentliche Interessen gefährden würde.
  • Die Anfrage unangemessen ist, z. B. zu vage formuliert oder zu hohen Verwaltungsaufwand verursacht.

Bedeutung

Die behördliche Auskunft dient der Transparenz und dem Schutz der Rechte der Bürger:innen. Sie ist ein wesentliches Element für das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung und ermöglicht eine effektive Kontrolle der Behörden durch die Öffentlichkeit.

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