Die Anstrengungen der EU zur Bekämpfung des Terrorismus fallen unter die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, d. h. unter Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Artikel 83 des Vertrags bezieht sich ausdrücklich auf Terrorismus als einen Bereich schwerer Kriminalität.
Artikel 222 des AEUV sieht eine Solidaritätsklausel vor. Sie sieht ein gemeinsames Handeln der EU-Staaten vor, wenn einer der Staaten Ziel eines Terroranschlags ist.
Die EU verfügt über besondere Gesetze in Bezug auf terroristische Organisationen, ihre Mitglieder und Funktionsweise. Ein Beispiel ist die Erstellung einer EU-Liste der Inhaber terroristischer Vermögenswerte, die zu beschlagnahmen sind.
Im Jahr 2015 stellt die EU eine neue Strategie der inneren Sicherheit vor, um die gemeinsame Reaktion der EU auf gemeinsame Bedrohungen wie Terrorismus zu verschärfen. Darüber hinaus wird derzeit an der Lösung der Hauptprobleme gearbeitet, die in den kommenden Jahren stärker in Angriff genommen werden sollen, wenn das Stockholmer Programm mit den EU-Prioritäten im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit im Dezember 2014 ausläuft.
Der Fonds für die innere Sicherheit der EU (2014-2020) (ISF-Polizei) beinhaltet die Finanzierung für Maßnahmen in Zusammenhang mit der Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität, einschließlich Terrorismus.
SIEHE AUCH
- Freiheit und Sicherheit
- Eurojust
- Europäischer Haftbefehl
- Europäisches Justizielles Netz für Strafsachen (EJN)
- Europol (Europäisches Polizeiamt)
- Strategie der inneren Sicherheit
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
- Solidaritätsklausel
- Terrorismusbekämpfung durch die EU auf der Website des Rates der Europäischen Union
- Krisen und Terrorismus auf der Website der Europäischen Kommission