Beneficium

Im österreichischen Recht bezieht sich das „Beneficium“ auf eine bestimmte Rechtswohltat oder ein Privileg, das einer Person gewährt wird. Ein klassisches Beispiel im österreichischen Kontext ist das „Beneficium ordinis“ im Rahmen der Bürgschaft (§ 1355 ABGB). Dabei handelt es sich um das Recht des Bürgen, zu verlangen, dass der Gläubiger zuerst den Hauptschuldner belangen muss, bevor er auf den Bürgen zurückgreift. Dies schützt den Bürgen vor einer unmittelbaren und direkten Inanspruchnahme, solange der Hauptschuldner noch leistungsfähig und bereit zur Begleichung der Forderung ist.

Ein weiteres Beispiel ist das „Beneficium divisionis“ gemäß § 1356 ABGB. Dieses Prinzip gewährt mehreren Bürgen, die für dieselbe Verbindlichkeit haften, das Recht, dass der Gläubiger die Schuldsumme auf alle Bürgen aufteilt, anstatt einen einzelnen Bürgen für die gesamte Schuld verantwortlich zu machen. Damit wird die Haftung auf einen anteiligen Betrag reduziert, was die Belastung für den einzelnen Bürgen lindert.

Im Gesamten dienen Beneficien im österreichischen Recht dazu, eine faire Verteilung von Verpflichtungen und einen Schutz vor übermäßiger Belastung zu gewährleisten. Diese Rechtswohltaten ermöglichen es Einzelpersonen, gewisse Nachsehen oder Erleichterungen zu beanspruchen, die durch geltendes Recht definiert und im Allgemeinen darauf abzielen, eine ungerechte oder unverhältnismäßige Belastung abzuwenden.

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