Im österreichischen Recht versteht man unter einem „Berufsbeamten“ einen Staatsbediensteten, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht und dessen Dienstverhältnis durch gesetzliche Regelungen anstelle von privatrechtlichen Arbeitsverträgen bestimmt wird. Berufsbeamte sind in der Regel in dauerhaften Positionen beschäftigt, und ihre Rechte und Pflichten werden durch spezifische gesetzliche Bestimmungen geregelt.
Wesentliche Grundlagen für das Dienstverhältnis der Beamten in Österreich sind im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) verankert. Dieses Gesetz regelt unter anderem den Zugang zum Beamtenberuf, die Durchführung des Beamtenverhältnisses, die Dienstpflichten sowie die rechtlichen Folgen von Verstößen gegen diese Pflichten.
Ein zentraler Aspekt des Beamtenverhältnisses ist die besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat und die Verpflichtung, die Gesetze und Weisungen der Vorgesetzten zu befolgen. Im Gegenzug genießen Berufsbeamte besonderen Kündigungsschutz und andere Privilegien, wie etwa eine spezifische Besoldung und Absicherung im Krankheitsfall.
Das österreichische Beamtensystem sieht verschiedene Laufbahnen vor, die je nach Qualifikationsniveau unterschiedliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche umfassen. Laufbahnrechtliche Regelungen bestimmen den beruflichen Werdegang der Beamten, darunter Beförderungen, Weiterbildung und Spezialisierung.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Pensionsrecht für Beamte, das im öffentlichen Dienst eigenständigen Regelungen unterliegt. Berufsbeamte haben Anspruch auf Ruhegenussleistungen, die oft von den Pensionsleistungen der gesetzlichen Sozialversicherung abweichen.
Insgesamt stellt das Berufsbeamtentum in Österreich eine spezifische Form des öffentlichen Dienstes dar, die sich durch ihre Stabilität und die rechtliche Sicherung des Dienstverhältnisses auszeichnet und dadurch eine bedeutende Säule der Verwaltung darstellt.