Berufsgeheimnis

Im österreichischen Recht ist das Berufsgeheimnis eng mit bestimmten Berufsgruppen und ihrer Schweigepflicht verbunden. Es bezieht sich vor allem auf die Verpflichtung von Personen in bestimmten Berufen, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten. Dies findet sich beispielsweise im Ärztegesetz, dem Rechtsanwaltsgesetz, und dem Ziviltechnikergesetz, ist jedoch auch in anderen Berufssparten relevant.

1. **Ärztegesetz 1998 (§ 54)**: Ärzte sind verpflichtet, alle ihnen anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse, die ihre Patienten betreffen, zu wahren. Diese Schweigepflicht gilt, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht oder der Patient hat sie ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden.

2. **Rechtsanwaltsgesetz (§ 9 Abs. 2)**: Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit über alle Informationen verpflichtet, die ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertraut worden sind oder die ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden sind.

3. **Notariatsordnung (§ 37a)**: Notare sind ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich auf alle Tatsachen, die ihnen bei ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind.

Die Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung kann disziplinarrechtliche Konsequenzen für die betroffene Person haben und sie sogar strafrechtlich verantwortlich machen. In einigen Fällen, wie bei Notaren und Rechtsanwälten, ist die Verschwiegenheitspflicht nahezu absolut, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche gesetzliche Befreiung oder der Mandant entbindet sie von dieser Pflicht.

Darüber hinaus ist das Amtsgeheimnis zu erwähnen, das im Beamten-Dienstrechtsgesetz geregelt ist und den Schutz von dienstlichen Informationen betrifft, die einem Beamten in Ausübung seines Dienstes bekannt werden.

Es ist wichtig, dass Personen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, sich ihrer Verantwortung bewusst sind, da die Wahrung des Berufsgeheimnisses das Vertrauen und die Integrität ihrer beruflichen Tätigkeit sicherstellt und schützt.

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