Im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union müssen die Union und die EU-Staaten darauf hinarbeiten, eine koordinierte Strategie für Beschäftigung und die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern zu entwickeln, damit diese auf Veränderungen in den Arbeitsmärkten reagieren können.
Dies geschieht vor allem durch die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS), die die Zusammenarbeit zwischen den Ländern, die Koordinierung der nationalen politischen Vorgehensweisen und die Beteiligung von lokalen Behörden, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen fördert.
Die finanzielle Unterstützung für die Beschäftigungspolitik wird über verschiedene Instrumente bereitgestellt, unter anderem mithilfe der Prioritäten des Europäischen Sozialfonds, die Bestandteil der EBS-Ziele sind.
Verwandte(r) Begriff(e)
- Beruf
- Erwerbstätigkeit
Verwendungshinweis(e)
- Beruf ist im Zusammenhang mit ISCO-08 wie folgt definiert: Eine Reihe von Aufgaben und Pflichten, die von einer Person, was auch einen Arbeitgeber oder Selbstständigkeit mit einbezieht, ausgeübt werden oder ausgeübt werden sollen.
- Die ISCO-Definition wird auch von Arbeitsvermittlungen (Beschäftigungsagenturen) benutzt.
Quelle(n)
- ILO: ISCO-88, International Standard Classification of Occupations. International Labour Office, Geneva 1990 (nicht auf Deutsch verfügbar)
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- https://eur-lex.europa.eu/summary/glossary/employment.html