Bescheidbeschwerde

Durch eine Bescheidbeschwerde können Bescheide der Verwaltungsbehörden bei den Verwaltungsgerichten angefochten werden (Art.|130 Abs. 1 Z 1 B-VG). Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Beschwerde gemäß § 7 VwGVG binnen vier Wochen zu erheben.

Eine Bescheidbeschwerde kann man nur wegen Verletzung subjektiver Rechte erheben (Art. 132 Abs. 1 Z 1 B-VG). In gesetzlich bestimmten Fällen können jedoch auch öffentliche Stellen oder nicht unmittelbar Betroffene eine Beschwerde erheben (Art. 132 Abs. 1 Z 2 und Abs. 5 B-VG).

Die Beschwerde hat gemäß § 9 VwGVG zu enthalten:

  1. die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, der angefochtenen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt oder der angefochtenen Weisung,
  2. die Bezeichnung der belangten Behörde,
  3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt,
  4. das Begehren und
  5. die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist.

Die Beschwerde ist bei der Behörde einzubringen, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Eine rechtzeitig eingebrachte und zulässige Beschwerde hat gemäß § 13 Abs. 1 VwGVG in der Regel aufschiebende Wirkung. Ausnahmen können sich aus dem Gesetz ergeben oder von der Behörde durch Bescheid verfügt werden.

In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden kann gesetzlich ein administrativer Instanzenzug vorgesehen sein. In diesem Fall ist gegen den Bescheid des in erster Instanz zuständigen Gemeindeorgans seine Berufung erhoben werden. Eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht kann in diesem Fall nur gegen den Bescheid des in zweiter Instanz zuständigen Gemeindeorgans zulässig (Art. Abs. 6 B-VG).

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Bescheidbeschwerde 04.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo-manuel-mofidian
profilbild-manuel-mofidian

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter