Beschränkte Erbenhaftung ist ein Begriff aus dem Erbrecht. Sofern im Erbfall unsicher ist, wie hoch der Verstorbene verschuldet war oder wenn der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung der Erben mittels Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz auf den vorhandenen Nachlass zu beschränken.
In diesem Fall bleibt der Nachlass rechtlich unabhängig “neben“ dem Privatvermögen des Erben bestehen, so dass den Gläubigern des Verstorbenen für die Tilgung von dessen Verbindlichkeiten maximal mit dem vorhandenen Nachlass gehaftet wird und auf das Privatvermögen des Erben nicht zugegriffen werden kann. Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 802 ff.) kennt das Institut der bedingten Erbserklärung , d. h. Antritt der Erbschaft mit Vorbehalt der rechtlichen Wohltat des Inventariums (“beneficium inventarii“). Dies führt zu einer beschränkten Haftung des Erben.