Im österreichischen Strafrecht bezieht sich der Begriff „Beschuldigtenvernehmung“ auf die förmliche Befragung einer Person, die einer Straftat verdächtigt wird. Diese Befragung ist ein wesentlicher Bestandteil des Ermittlungsverfahrens und hat das Ziel, den Sachverhalt aufzuklären und die Rolle des Beschuldigten zu beleuchten. Die gesetzlichen Grundlagen für die Beschuldigtenvernehmung finden sich im Strafprozessrecht, insbesondere in der Strafprozessordnung (StPO).
Gemäß § 164 StPO ist die Vernehmung eines Beschuldigten ein wichtiger Akt der Beweisaufnahme, der von der Staatsanwaltschaft, der Kriminalpolizei oder dem Gericht durchgeführt werden kann. Die Befragung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Vor Beginn der Vernehmung muss der Beschuldigte über seine Rechte informiert werden. Dazu gehört insbesondere das Recht, die Aussage zu verweigern (Aussageverweigerungsrecht), sich in jedem Verfahrensstadium von einem Verteidiger vertreten zu lassen sowie das Recht auf ausreichenden Zugang zu den Verfahrensakten.
Wichtig ist auch der Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare“ – niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Daher hat der Beschuldigte das Recht, nicht nur die Aussage zu verweigern, sondern er muss auch nicht aktiv zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen.
Während der Vernehmung müssen bestimmte Verfahrensgarantien beachtet werden, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren. Die Vernehmung soll unter Achtung der Menschenwürde geführt werden und unzulässige Methoden wie Zwang oder Täuschung sind verboten.
Die Vernehmungsprotokolle sind anschließend Teil der Ermittlungsakte und können im weiteren Verfahren, insbesondere in der Hauptverhandlung, als Beweismittel herangezogen werden.
Die Bedeutung der Beschuldigtenvernehmung liegt darin, dass sie wesentlichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Strafverfahrens haben kann. Sie bietet dem Beschuldigten die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge darzulegen, kann aber auch zur Klärung von belastenden oder entlastenden Umständen beitragen.
Insgesamt stellt die Beschuldigtenvernehmung einen entscheidenden Punkt im Ermittlungsverfahren dar und ist geprägt von rechtlichen Vorgaben, deren Einhaltung zentrale Bedeutung für die Fairness und Rechtmäßigkeit des Strafverfahrens hat.