Im österreichischen Strafrecht ist der Begriff „Beschuldigter“ klar definiert. Ein Beschuldigter ist eine natürliche Person, gegen die aufgrund eines Verdachts von Behörden im Rahmen eines Strafverfahrens Ermittlungshandlungen geführt werden. Die Definition und Rechte des Beschuldigten finden sich im Strafprozessrecht, insbesondere in der Strafprozessordnung (StPO).
Gemäß § 48 StPO hat der Beschuldigte verschiedene Rechte, darunter das Recht, sich gegen den Tatvorwurf zu verteidigen, Beweisanträge zu stellen und bestimmte Rechtsschutzmittel zu nutzen. Er hat auch ein Recht auf Verteidigung durch einen Rechtsanwalt, und unter bestimmten Umständen, etwa bei schweren Vorwürfen oder bei Verhaftung, kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden.
Ein Beschuldigter hat zudem das Recht, über den Stand des Verfahrens informiert zu werden, kann Akteneinsicht beantragen und hat das Recht, in Verhandlungen oder Vernehmungen auszusagen oder auch zu schweigen. Diese Rechte dienen dazu, den fairen Ablauf des Verfahrens sicherzustellen und das Recht auf ein faires Verfahren zu gewährleisten, wie es auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention gedeckt ist.
Der Status als Beschuldigter endet, wenn das Verfahren eingestellt wird, es zu einer Anklage kommt und die Person dadurch den Status eines Angeklagten erhält, oder wenn das Verfahren anderweitig abgeschlossen wird. Während des gesamten Verfahrens ist der Grundsatz der Unschuldsvermutung zu beachten, wonach der Beschuldigte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.