Besitzschutz im österreichischen Recht bezieht sich auf den rechtlichen Schutz des Besitzes unabhängig davon, ob der Besitzer auch Eigentümer der Sache ist. Der Besitz ist in Österreich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Wesentlich ist, dass der Besitzschutz dem aktuellen Inhaber einer Sache ein gewisses Maß an Sicherheit bietet, die Sache nicht eigenmächtig von Dritten entzogen zu bekommen oder in der Ausübung des Besitzes gestört zu werden.
Gemäß § 339 ABGB ist der Besitzer berechtigt sich gegen Störungen seines Besitzes durch andere Personen zur Wehr zu setzen. Der Gesetzgeber gibt dem Besitzer die Möglichkeit schnell und effektiv gegen eigenmächtige Eingriffe in seinen Besitzstand einzuschreiten. Besondere Bedeutung hat dabei das sogenannte Besitzstörungsverfahren, das in den §§ 454-459 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist. Dieses Verfahren bietet einen raschen Rechtsschutz für den Fall, dass jemand ungerechterweise in den Besitz eines anderen eingreift. Wichtig dabei ist, dass im Besitzstörungsverfahren vor allem die letzte ruhige Besitzlage und deren Störung berücksichtigt wird und nicht die Frage nach dem rechtlichen Eigentum.
Zudem erkennt das österreichische Recht den Unterschied zwischen redlichem und unredlichem Besitz an (§ 326 ABGB). Ein redlicher Besitzer, der also davon ausgeht, dass sein Besitz rechtmäßig ist, genießt zusätzlichen Schutz, etwa bei Erwerb von beweglichen Sachen vom Nichtberechtigten (§ 367 ABGB).
Abschließend ist zu betonen, dass der Besitzschutz in Österreich ein fundamentales Instrument zur Wahrung des rechtlichen Friedens ist, indem er sicherstellt, dass Besitzfragen nicht mittels Selbsthilfe und Gewalt, sondern rechtlich geklärt werden.