Der Besitzstand der EU ist das gemeinsame Fundament aus Rechten und Pflichten, die für alle EU-Länder als Mitglieder der EU im Rahmen der Europäischen Union verbindlich sind. Dieser Besitzstand entwickelt sich ständig weiter und umfasst
- den Inhalt, die Grundsätze und die politischen Ziele der Verträge;
- Rechtsvorschriften, die in Anwendung der Verträge und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU erlassen wurden;
- angenommene Erklärungen und Entschließungen der EU;
- Rechtsakte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik;
- in den Bereichen Justiz und Inneres vereinbarte Rechtsakte;
- von der EU geschlossene internationale Abkommen und Abkommen, die EU-Länder untereinander in Bereichen schließen, die unter die Tätigkeit der EU fallen.
Beitrittskandidaten müssen den Besitzstand akzeptieren, bevor sie der EU beitreten. Abweichungen vom Besitzstand werden nur in Ausnahmefällen und in begrenztem Umfang akzeptiert. Beitrittskandidaten müssen zum Zeitpunkt ihres Beitritts zur EU den Besitzstand in ihre nationalen Rechtsordnungen aufnehmen und ab diesem Zeitpunkt anwenden.
SIEHE AUCH