Im österreichischen Recht gibt es den Begriff der „Besserungsklausel“ in etwa in Zusammenhang mit Bestimmungen, die sich auf Bedingungen in Verträgen beziehen, insbesondere bei Schuldenregelungen oder in Insolvenzverfahren. Eine Besserungsklausel kann in Verträgen verwendet werden, um Zahlungen oder Leistungen mit bestimmten Bedingungen zu verknüpfen und ist daher eng mit der Regelung von Bedingungen im österreichischen Schuldrecht verbunden.
Eine Besserungsklausel kommt häufig in Fällen vor, in denen der Schuldner derzeit nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten vollständig zu erfüllen, aber erwartet wird, dass sich seine wirtschaftliche Lage bessern könnte. In diesem Fall kann vereinbart werden, dass der Schuldner zunächst nur einen Teil der Schuld begleicht und der Restbetrag später gezahlt werden soll, wenn sich seine finanzielle Situation verbessert hat. Dies ist in gewissem Maße vergleichbar mit den Regelungen zur bedingten Nachsicht oder Stundung von Schulden.
Wird eine solche Klausel in Insolvenzverfahren integriert, so bezieht sie sich häufig auf eine Quote, die Gläubiger im Zuge eines Zahlungsplans erhalten können, sobald der Schuldner finanziell dazu in der Lage ist, über die vereinbarte Insolvenzquote hinaus Zahlungen zu leisten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für solche Klauseln sind im Insolvenzrecht, insbesondere durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz, erfasst.
In einem wirtschaftlichen Kontext kann eine Besserungsklausel als Instrument gesehen werden, das sowohl Gläubigern als auch Schuldnern Flexibilität bietet, indem es den Schuldnern die Chance gibt, eine finanzielle Erholung zu erleichtern, während Gläubiger die Aussicht auf höhere Rückzahlungen bei besserer Vermögenslage des Schuldners haben.
Es gab keine spezifischen Paragraphen zu Besserungsklauseln im österreichischen Bürgerlichen Recht, aber die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts und der guten Sitten (§ 879 ABGB) sollten bei ihrer Gestaltung berücksichtigt werden. Ferner sollten die Regeln des Gläubigerschutzes und der Schuldnerrechte in Einklang mit den Prinzipien des Insolvenzrechts beachtet werden. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung, die sowohl die Risiken als auch die Chancen für beide Vertragsparteien angemessen berücksichtigt, ist entscheidend, um rechtliche Bindung zu gewährleisten und mögliche Streitigkeiten zu minimieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Besserungsklausel ein nützliches und flexibles Instrument im österreichischen Vertrags- und Insolvenzrecht darstellt, um die Interessen beider Parteien zu wahren, abhängig von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Schuldners.