Bestätigungsschreiben

Im Handelsverkehr werden mündlich (auch telefonisch oder telegrafisch) getroffene Vereinbarungen in der Regel von einem oder beiden Vertragspartnern zum Zweck des Beweises schriftlich bestätigt. Weicht der Inhalt eines solchen kaufmännischen Bestätigungsschreiben von dem vorher mündlich Vereinbarten ab und nimmt der Empfänger des Bestätigungsschreiben widerspruchslos entgegen, so gilt nach Handelsbrauch der Inhalt des Schreibens als der vereinbarte Vertragsinhalt. Diese Wirkung wird nur dann ausgeschlossen, wenn der Empfänger rechtzeitig (innerhalb einer angemessenen, kurzen Frist) widerspricht, es sei denn, der Absender des Bestätigungsschreiben weicht aus Arglist von dem vorher Vereinbarten ab oder der Inhalt des Bestätigungsschreiben widerspricht dem mündlich Vereinbarten so sehr, dass der Absender des Bestätigungsschreiben selbst nicht mehr mit dem Einverständnis des Empfängers rechnen kann.

Kaufleute pflegen solche Schreiben zu wechseln, um den Inhalt zunächst nur mündlich getroffener Vereinbarungen festzuhalten. Sie haben die Bedeutung, dass in einem eventuellen späteren Streit das gilt, was in den Bestätigungsschreiben niedergelegt worden ist und nicht mehr das, was zuvor mündlich vereinbart worden ist. Ein Kaufmann muss infolgedessen einem unrichtigen Bestätigungsschreiben seines Vertragspartners sofort widersprechen.

Im Geschäftsverkehr übliches Schreiben an den Vertragspartner, in dem Kaufleute einen bereits erfolgten Vertragsabschluss festzuhalten pflegen. Das B. hat die Vermutung für sich, dass in ihm die mündlichen Vereinbarungen vollständig und richtig wiedergegeben sind. Weicht sein Inhalt von dem Vereinbarten ab, so muss der Empfänger unverzüglich widersprechen, anderenfalls gilt der Inhalt des B.s als genehmigt.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/bestaetigungsschreiben/bestaetigungsschreiben.htm 16.09.2014

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

robert-rieger-profilbild
Logo Robert Rieger
Logo Robert Rieger
robert-rieger-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter