Im österreichischen Recht ist der Begriff „Bestätigungsschreiben“ nicht explizit normiert oder definiert, wie er im deutschen Recht bekannt ist. Im österreichischen Vertragsrecht kann jedoch ein Bestätigungsschreiben als eine Art schriftliche Festhaltung einer mündlich geschlossenen Vereinbarung oder einer Verhandlung angesehen werden. Dieses Schreiben dient dazu, den Inhalt von Vertragsgesprächen zusammenzufassen und zu dokumentieren, um Klarheit über die vereinbarten Punkte zu schaffen.
Ein Bestätigungsschreiben kann insbesondere im Geschäftsverkehr eine erhebliche Rolle spielen, da es hilft, Missverständnisse zu vermeiden und die Position der Parteien zu festigen. Im Streitfall kann es unter Umständen als Beweismittel herangezogen werden, um den Inhalt und den Verlauf von Vertragsverhandlungen zu untermauern. Im österreichischen Zivilrecht gelten die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts, die auch auf Bestätigungsschreiben angewendet werden können. Insofern gibt es keine spezifischen Paragraphen im österreichischen Gesetz, die explizit nur das Bestätigungsschreiben behandeln.
Wichtig ist, dass aus einem Bestätigungsschreiben keine neuen Vertragspflichten entstehen, wenn die andere Partei dem Inhalt nicht schriftlich zugestimmt hat. Das Schreiben reflektiert lediglich die subjektive Sicht des Absenders auf die bisherige Kommunikation. Sollte der Empfänger nicht mit dem Inhalt einverstanden sein, ist es ratsam, unverzüglich schriftlich zu widersprechen, um spätere Missverständnisse oder eine konkludente Anerkennung des Inhalts zu vermeiden.
Zusammengefasst ist das Bestätigungsschreiben im österreichischen Recht ein praktisches Mittel zur Dokumentation und als solches dem allgemeinen Vertragsrecht untergeordnet, ohne spezielle gesetzliche Regelung wie in Deutschland. Es dient der Klarstellung und Minimierung von Streitigkeiten bezüglich des vereinbarten Inhalts.