Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Bestandsverzeichnis“ primär auf das Grundbuch. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke und die damit verbundenen Rechte und Lasten verzeichnet sind. Es dient zur Sicherstellung des Rechtsverkehrs durch die Bereitstellung verlässlicher Informationen über Grundstücke.
Das Bestandsverzeichnis ist ein wesentlicher Bestandteil des Grundbuchs und bildet die Grundlage für die Grundbuchseintragungen. Es stellt die tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks dar und beinhaltet folgende wesentliche Informationen:
1. **Grundstücksbezeichnung**: Hier werden die Katastralgemeinde und Einlagezahl angegeben. Diese Angaben sind entscheidend, um das Grundstück im Grundbuch eindeutig zu identifizieren.
2. **Größe und Lage**: Die Fläche des Grundstücks sowie seine genaue Lage werden im Bestandsverzeichnis festgehalten. Diese Angaben erfolgen in der Regel auf Basis des Katasters, einem amtlichen Verzeichnis, das die Vermessung der Grundstücke festhält.
3. **Widmung**: Die im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Nutzung des Grundstücks (z. B. Bauland, Grünland) kann ebenfalls im Bestandsverzeichnis vermerkt sein.
4. **Abgrenzung durch Grenzzeichen**: Das Bestandsverzeichnis kann Informationen über die Markierung der Grundstücksgrenzen durch Grenzpunkte enthalten.
Das Bestandsverzeichnis ist von entscheidender Bedeutung, da es die Grundlage für die Eintragung von Rechten wie beispielsweise Eigentum oder Hypotheken im Lastenblatt und für die Verfügungen über das Grundstück bildet.
Die Regelungen zum Grundbuch und dem Bestandsverzeichnis sind im Allgemeinen Grundbuchsgesetz (GBG), insbes. §§ 2-4 GBG, festgehalten. Das Grundbuch wird beim Bezirksgericht geführt, in dessen Sprengel sich das Grundstück befindet. Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Grundbuchs (§ 5 GBG) stellt sicher, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, in das Grundbuch Einsicht nehmen kann, um Informationen über im Bestandsverzeichnis enthaltene Grundstücke zu erhalten.
In der Praxis wird das Bestandsverzeichnis vor allem bei Grundstückskaufverträgen, der Errichtung von Hypotheken und anderen grundstücksbezogenen Rechtsgeschäften konsultiert, um die genaue Beschaffenheit und rechtlichen Verhältnisse des Grundstücks zu überprüfen.