Im österreichischen Recht wird der Begriff der Bestechung im Rahmen des Strafgesetzbuches, genauer gesagt im Korruptionsstrafrecht, behandelt. Die relevantesten Paragraphen sind § 304 StGB (Bestechlichkeit) und § 307 StGB (Bestechung). Diese Paragraphen sind Teil des österreichischen Strafgesetzbuches und zielen darauf ab, die Integrität des öffentlichen Dienstes zu schützen.
§ 304 StGB behandelt die Bestechlichkeit und bezieht sich auf Amtsträger, die für eine pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung Vorteile fordern, annehmen oder sich versprechen lassen. Der Amtsträger ist in diesem Zusammenhang jeder Beamte, Richter oder anderer öffentlicher Funktionsträger, der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
§ 307 StGB behandelt die Bestechung und bezieht sich auf die Person, die einem Amtsträger Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, um eine pflichtwidrige Amtshandlung zu erreichen. Das Gesetz setzt voraus, dass der Vorteil in einem Zusammenhang mit der Amtsführung steht und bei Annahme desselben die Objektivität und Integrität der Amtsgeschäfte gefährdet wird.
Korruption ist nicht nur auf den öffentlichen Sektor beschränkt. Auch im privaten Bereich gibt es Regelungen, etwa im § 168c StGB, der die Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr anspricht. Zudem gibt es im Bundes- und Landesgesetz spezielle Regelungen, die präzisieren, welche Handlungen als korruptionsgefährdet gelten, und welche organisatorischen Maßnahmen im öffentlichen Dienst erforderlich sind, um Korruption vorzubeugen.
Zusätzlich zu strafrechtlichen Sanktionen sieht das österreichische Recht auch administrative und zivilrechtliche Konsequenzen vor, um Korruption zu bekämpfen. Dazu gehören Disziplinarmaßnahmen gegen öffentliche Bedienstete und das Verbot der Geschäftsanbahnung oder -fortführung für Unternehmen, die in Korruptionsfälle verwickelt sind.
Die österreichischen Gesetze zur Korruptionsbekämpfung sind ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen, Transparenz und Integrität in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu gewährleisten und sie stehen unter ständiger Beobachtung und Anpassung, um den sich ändernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten gerecht zu werden.