Im österreichischen Recht ist der Begriff „Bestellschein“ nicht als rechtlich definierter Terminus festgeschrieben, wie es möglicherweise durch spezifische Regelungen in anderen Ländern der Fall sein könnte. Dennoch wird der Begriff in der Praxis verwendet und kann im Kontext des österreichischen Rechts als eine schriftliche Dokumentation verstanden werden, die eine Bestellung oder einen Kaufvertrag zwischen einem Käufer und einem Verkäufer erfasst.
Ein Bestellschein ist grundsätzlich ein Instrument der Auftragsdokumentation und dient der Festhaltung der genauen Bedingungen und Konditionen eines Geschäftsabschlusses. Dazu gehören typischerweise Angaben wie die Beschreibung der bestellten Waren oder Dienstleistungen, die Menge, der Preis, die Lieferbedingungen und die Zahlungsmodalitäten. Auch wenn es keine spezifischen Paragraphen gibt, die genau den „Bestellschein“ adressieren, lassen sich entsprechende Regelungen aus allgemeinen Bestimmungen des Vertragsrechts ableiten, das im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt ist.
Gemäß dem ABGB kann ein Bestellschein als Form eines verbindlichen Angebots oder einer Annahme verstanden werden, bei der grundsätzlich die Willenserklärungen der Vertragsparteien im Vordergrund stehen. Nach § 861 ABGB kommt ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien zustande. Ein vom Käufer unterzeichneter Bestellschein könnte demnach als Angebot gewertet werden, das der Verkäufer durch Unterzeichnung oder konkludentes Handeln (zum Beispiel durch die Lieferung der Waren) annimmt.
In der Praxis werden Bestellscheine häufig in der Wirtschaft, etwa bei Unternehmen, verwendet, um rechtliche Sicherheit und Nachvollziehbarkeit von Bestellprozessen zu gewährleisten. Sie sind wichtige Dokumente in der Buchhaltung und können im Streitfall als Beweismittel dienen, um die vertraglich vereinbarten Bedingungen zu belegen.
In rechtlicher Hinsicht sollte auch beachtet werden, dass ein Bestellschein den Formvorschriften des ABGB unterliegt und einiger formaler Anforderungen bedarf, um Gültigkeit zu haben, insbesondere, wenn diese durch spezielle gesetzliche Bestimmungen oder Vertragsgestaltungen erforderlich sind. Dies kann etwa die Schriftform für bestimmte Arten von Verträgen betreffen.
Zusammenfassend ist der Bestellschein in Österreich ein praktisches Mittel zur Dokumentation von Bestellungen im Geschäftsverkehr, das sich aus allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen ergibt, ohne jedoch spezifische rechtliche Definitionen oder eine umfassende gesetzliche Regelung aufzuweisen.