Der Begriff Betreuung hat im österreichischen Recht verschiedene Bedeutungen, je nach Rechtsgebiet. Im rechtlichen Kontext steht Betreuung vor allem im Zusammenhang mit der Unterstützung und Vertretung von Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit, Behinderung oder anderer Umstände Hilfe benötigen.
Betreuung im Erwachsenenschutzrecht
Im Rahmen des Erwachsenenschutzrechts (Nachfolger der Sachwalterschaft) bedeutet Betreuung die rechtliche Unterstützung von Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können.
- Rechtsgrundlage:
Das Erwachsenenschutzrecht ist im ABGB (§§ 239 ff.) geregelt. - Formen der Betreuung:
- Vorsorgevollmacht:
Eine Person legt im Voraus fest, wer sie bei Handlungsunfähigkeit betreuen soll. - Gewählte Erwachsenenvertretung:
Eine Person wählt aktiv jemanden aus, der sie rechtlich vertritt. - Gesetzliche Erwachsenenvertretung:
Nahe Angehörige übernehmen die Betreuung, wenn keine andere Regelung vorliegt. - Gerichtliche Erwachsenenvertretung:
Das Gericht bestellt einen Vertreter, wenn keine andere Betreuungsperson vorhanden ist.
- Vorsorgevollmacht:
Betreuung in Familienrecht und Jugendwohlfahrt
- Elterliche Betreuung:
Eltern sind verpflichtet, für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu sorgen (§ 160 ABGB). Dies umfasst sowohl die physische als auch die psychische Unterstützung. - Jugendwohlfahrt:
Öffentliche Stellen wie die Kinder- und Jugendhilfe übernehmen Betreuungspflichten, wenn Eltern ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Betreuung im Gesundheitswesen
Im Gesundheitsbereich umfasst Betreuung die Unterstützung von Personen in stationären oder ambulanten Einrichtungen. Rechtliche Betreuung spielt hier bei Entscheidungen zu medizinischen Eingriffen oder Therapien eine Rolle, besonders bei nicht einwilligungsfähigen Patienten.
Fazit
Die Betreuung im österreichischen Recht dient dem Schutz und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, sei es durch rechtliche Vertretung, elterliche Fürsorge oder institutionelle Unterstützung. Sie wird stets darauf ausgelegt, die Interessen und Rechte der betreuten Person zu wahren.