Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarungen – Ein Überblick

Definition und Voraussetzungen
Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Abmachungen zwischen der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Sie können nur abgeschlossen werden, wenn ein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden ist. Ohne Betriebsrat ist es nicht möglich, verbindliche Vereinbarungen für alle Arbeitnehmenden zu treffen.

Sowohl der Betriebsrat als auch die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber kann den Abschluss einer Betriebsvereinbarung anregen. Sollte keine Einigung erzielt werden, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese hat die Befugnis, verbindliche Entscheidungen zu treffen.

Inkrafttreten und Geltungsbereich
Betriebsvereinbarungen werden grundsätzlich am Tag nach ihrer Unterzeichnung wirksam, es sei denn, es wurde explizit ein späterer Zeitpunkt vereinbart.
Kommt es zu einer Aufteilung des Unternehmens in mehrere Betriebe, behalten die Betriebsvereinbarungen in allen Betrieben ihre Gültigkeit.

Abschluss, Inhalt und Kündigung von Betriebsvereinbarungen

Abschluss
Betriebsvereinbarungen sind schriftlich festzuhalten und besitzen unmittelbare Rechtsverbindlichkeit für jedes Arbeitsverhältnis. Sie können weder durch Einzelvereinbarungen aufgehoben noch eingeschränkt werden. Sondervereinbarungen sind lediglich dann zulässig, wenn sie für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer günstiger ausfallen oder Themen betreffen, die in der Betriebsvereinbarung nicht geregelt sind.

Inhalt
Die Inhalte von Betriebsvereinbarungen beschränken sich auf Angelegenheiten, die gesetzlich oder durch Kollektivverträge ihrer Regelungskompetenz zugewiesen sind.
Die wesentlichen Ermächtigungen finden sich im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), insbesondere in den §§ 96, 96a und 97, die eine Liste der möglichen oder verpflichtenden Regelungspunkte enthalten.
Darüber hinaus gibt es in anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Arbeitszeitrecht, weitere Regelungsermächtigungen.

Kündigung
Betriebsvereinbarungen ohne festgelegte Geltungsdauer können von beiden Parteien – Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber oder Betriebsrat – mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
Allerdings dürfen Betriebsvereinbarungen, bei denen im Streitfall eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden könnte, nicht einseitig gekündigt werden. Entscheidend ist dabei nicht, ob die Schlichtungsstelle tatsächlich tätig wurde, sondern ob ihre Entscheidung grundsätzlich möglich gewesen wäre.

Pflichten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers

Nach Unterzeichnung sind Betriebsvereinbarungen entweder im Betrieb auszulegen oder an einer gut sichtbaren und für alle Mitarbeitenden zugänglichen Stelle anzubringen. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber trägt hierfür die Verantwortung.

Nach Inkrafttreten muss die Betriebsvereinbarung den zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen – in der Regel der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer – übermittelt werden.

Die Beendigung einer Betriebsvereinbarung muss ebenso wie ihr Abschluss im Betrieb kundgemacht werden. Zudem ist die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber verpflichtet, das Erlöschen der Betriebsvereinbarung den gesetzlichen Interessenvertretungen mitzuteilen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte