Betriebsgeheimnis

Im österreichischen Recht wird der Begriff „Betriebsgeheimnis“ nicht explizit legaldefiniert, ist aber in verschiedenen Rechtsbereichen von Bedeutung. Ein Betriebsgeheimnis kann allgemein als eine vertrauliche Information verstanden werden, die einem Unternehmen gehört, wirtschaftlichen Wert hat, weil sie geheim ist, und durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt wird.

Im österreichischen Wettbewerbsrecht findet sich der Schutz von Betriebsgeheimnissen vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Gemäß § 1 UWG ist es unzulässig, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse unbefugt zu verwerten oder zu offenbaren. Das UWG schützt demnach Geheimnisse vor unlauterem Verhalten, insbesondere vor Industriespionage oder dem Verrat durch (ehemalige) Arbeitnehmer oder Geschäftspartner. Auch die indirekte Beschaffung solcher Geheimnisse durch Anstiftung oder Beihilfe kann darunter fallen.

Im Arbeitsrecht spielt der Schutz von Betriebsgeheimnissen ebenfalls eine Rolle. Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Geheimnisse des Arbeitgebers zu wahren. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung kann aus dem Dienstvertrag resultieren, und es ist üblich, dass sie durch besondere vertragliche Vereinbarungen verstärkt wird. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können derartige Verpflichtungen fortbestehen.

Darüber hinaus gibt es im Urheberrechtsgesetz und im Strafrecht Bestimmungen, die den Schutz von Betriebsgeheimnissen tangieren. Beispielsweise regelt das Urheberrechtsgesetz den Schutz von Software und damit verbundene Geheimnisse. Das Strafrecht kann bei schweren Verletzungen, wie Industriespionage, zur Anwendung kommen, insbesondere durch Delikte wie Verletzung des Geschäftsgeheimnisses.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Schutz von Betriebsgeheimnissen im internationalen Kontext durch EU-Recht harmonisiert wird, insbesondere durch die EU-Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb, Nutzung und Offenlegung, welche in Österreich durch Anpassungen im nationalen Recht umgesetzt wurde.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Betriebsgeheimnisse in Österreich durch ein Zusammenspiel von Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und anderen relevanten Rechtsbereichen geschützt werden. Der Schutz zielt darauf ab, unlauteren Wettbewerb zu verhindern und den wirtschaftlichen Nutzen für das Unternehmen zu bewahren.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte