Im österreichischen Recht wird der Begriff „Betriebsgeheimnis“ nicht explizit legaldefiniert, ist aber in verschiedenen Rechtsbereichen von Bedeutung. Ein Betriebsgeheimnis kann allgemein als eine vertrauliche Information verstanden werden, die einem Unternehmen gehört, wirtschaftlichen Wert hat, weil sie geheim ist, und durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt wird.
Im österreichischen Wettbewerbsrecht findet sich der Schutz von Betriebsgeheimnissen vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Gemäß § 1 UWG ist es unzulässig, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse unbefugt zu verwerten oder zu offenbaren. Das UWG schützt demnach Geheimnisse vor unlauterem Verhalten, insbesondere vor Industriespionage oder dem Verrat durch (ehemalige) Arbeitnehmer oder Geschäftspartner. Auch die indirekte Beschaffung solcher Geheimnisse durch Anstiftung oder Beihilfe kann darunter fallen.
Im Arbeitsrecht spielt der Schutz von Betriebsgeheimnissen ebenfalls eine Rolle. Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Geheimnisse des Arbeitgebers zu wahren. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung kann aus dem Dienstvertrag resultieren, und es ist üblich, dass sie durch besondere vertragliche Vereinbarungen verstärkt wird. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können derartige Verpflichtungen fortbestehen.
Darüber hinaus gibt es im Urheberrechtsgesetz und im Strafrecht Bestimmungen, die den Schutz von Betriebsgeheimnissen tangieren. Beispielsweise regelt das Urheberrechtsgesetz den Schutz von Software und damit verbundene Geheimnisse. Das Strafrecht kann bei schweren Verletzungen, wie Industriespionage, zur Anwendung kommen, insbesondere durch Delikte wie Verletzung des Geschäftsgeheimnisses.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Schutz von Betriebsgeheimnissen im internationalen Kontext durch EU-Recht harmonisiert wird, insbesondere durch die EU-Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb, Nutzung und Offenlegung, welche in Österreich durch Anpassungen im nationalen Recht umgesetzt wurde.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Betriebsgeheimnisse in Österreich durch ein Zusammenspiel von Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und anderen relevanten Rechtsbereichen geschützt werden. Der Schutz zielt darauf ab, unlauteren Wettbewerb zu verhindern und den wirtschaftlichen Nutzen für das Unternehmen zu bewahren.