Betriebshilfe ist eine Sozialleistung und stellt eine Besonderheit der agrarsozialen Sicherung dar.
Sofern die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs durch Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers oder eines im Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen gefährdet ist, wird die Betriebshilfe durch die zuständige Stelle sichergestellt. Der Betriebshelfer erledigt ausschließlich unaufschiebbare Aufgaben, wie z. B. melken oder ernten. Ziel ist es, die Weiterführung des landwirtschaftlichen Unternehmens, als Einkommensgrundlage der dem System zugehörigen landwirtschaftlichen Unternehmer, sicherzustellen. Die Betriebshilfe kann durch die Gewährung einer Haushaltshilfe ergänzt werden.
Zuständiger Kostenträger sind die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Deutschland und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern in Österreich.
Fällt der Betriebsführer bzw. ein hauptberuflich beschäftigter Angehöriger mehr als zwei Wochen aus, leistet die Sozialversicherungsanstalt der Bauern einen Zuschuss zu den Kosten von Ersatzarbeitskräften. Die Höchstdauer der Leistung ist abhängig vom Anlass der Gewährung und beträgt zwischen drei Monaten (Krankheit) und zwei Jahren (Tod des Unternehmers).
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebshilfe 10.12.2014
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