Im österreichischen Recht sind Betriebsnormen Regelungen, die innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation festgelegt werden, um den Ablauf und die Ordnung zu sichern. Betriebsnormen sind nicht gesetzlich im engeren Sinne normiert sondern ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, der Betriebsordnung oder kollektiven Vereinbarungen wie Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Sie dienen dazu, Arbeitsabläufe zu standardisieren und klar festzulegen, was von den Arbeitnehmern erwartet wird und wie Prozesse gestaltet sind.
Zu den grundlegenden Regelungen hinsichtlich der Betriebsnormen gehört § 97 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG). Dieser Paragraph ermöglicht es Arbeitgebern und Betriebsräten, Betriebsvereinbarungen abzuschließen, die spezifische Betriebsnormen enthalten können. Solche Vereinbarungen behandeln typischerweise Themen wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Leistungsbeurteilungen oder betriebliche Disziplinarmaßnahmen.
Betriebsnormen sind insofern von Bedeutung, als dass sie ein wesentlicher Bestandteil des Betriebsverfassungsrechts sind und die Mitbestimmung der Arbeitnehmer durch den Betriebsrat betreffen. Sie können jedoch auch individualvertraglich ausgestaltet sein und bei bestimmten Themen sogar über Kollektivverträge hinausgehen, soweit sie nicht gesetzlich oder kollektivvertraglich höhere Normen verletzen.
Ein spezifisches Merkmal von Betriebsnormen ist ihre Anpassungsfähigkeit an die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen eines Unternehmens, was ihnen eine gewisse Flexibilität verleiht. Wichtig ist hierbei, dass Betriebsnormen im Einklang mit den übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen stehen müssen.
Zusammenfassend sind Betriebsnormen im österreichischen Recht zentrale Instrumente zur Regelung von betrieblichen Abläufen und zur Sicherung von Ordnung in der Arbeitsumgebung und stellen sicher, dass die Interessen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer gewahrt werden.