Im österreichischen Steuerrecht ist der Begriff „Betriebsprüfung“ ein wesentlicher Bestandteil der Überprüfung von Unternehmen durch die Finanzverwaltung. Sie dient der Sicherstellung, dass Unternehmen ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt und vollständig erfüllen. Die rechtliche Basis für die Betriebsprüfung in Österreich findet sich im Bundesabgabenordnung (BAO), insbesondere in den Paragraphen §§ 147 ff. BAO.
Eine Betriebsprüfung, auch Außenprüfung genannt, ist ein Instrument der Finanzverwaltung, um die Richtigkeit der Abgabenerklärungen und die Ordnungsmäßigkeit der Bücher und Aufzeichnungen zu überprüfen. Die Prüfungen werden von der Finanzpolizei oder vom Finanzamt durchgeführt und können je nach Komplexität der Unternehmensstruktur und der Geschäftstätigkeit unterschiedlich umfangreich ausfallen.
Im Einzelnen umfasst die Betriebsprüfung die Kontrolle der Einhaltung der steuerlichen Vorschriften, wie der Umsatzsteuer, der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer. Die Prüfer haben das Recht, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen und Auskünfte von den steuerpflichtigen Personen oder deren Vertretern zu verlangen. Eine besondere Form der Betriebsprüfung ist die sogenannte „gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben“ (GPLA), bei der die Lohnverrechnung eines Betriebs systematisch überprüft wird.
Die Finanzverwaltung muss den betroffenen Betrieb in der Regel vorher über die Prüfüng informieren und einen Prüfungsauftrag erteilen. Dieser Prüfungsauftrag enthält Angaben über den Prüfer, den Prüfungszeitraum und den Prüfungsgegenstand. Nach Abschluss der Betriebsprüfung wird der Betrieb über die Ergebnisse informiert, meist in Form eines Betriebsprüfungsberichts, und es können sich daraus Abänderungen der Steuerbescheide ergeben.
Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen ist während der Betriebsprüfung besonders hoch, da dieser verpflichtet ist, alle relevanten Informationen und Unterlagen bereitzustellen. Das Ziel der Betriebsprüfung ist nicht nur die Sicherstellung korrekter Steuerzahlungen, sondern auch die Prävention von Steuerhinterziehungen und die Förderung der Steuerehrlichkeit.
Insgesamt spielt die Betriebsprüfung in Österreich eine entscheidende Rolle für das Steuerwesen, da sie zur Vollziehung des Steuerrechts beiträgt und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherstellt.