Im österreichischen Steuerrecht bezieht sich der Begriff „Betriebssteuern“ auf jene Steuern, die ein Unternehmen im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit zu tragen hat. Betriebssteuern sind ausgabenwirksam und werden bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns eines Unternehmens berücksichtigt. Diese Steuern fallen an, weil das Unternehmen wirtschaftliche Aktivitäten ausführt und umfassen verschiedene Steuerarten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Betriebssteuern in Österreich ist die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften, die einen festen Körperschaftsteuersatz auf ihren Gewinn entrichten müssen, wie im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Auch die Umsatzsteuer, die nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) von Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen, eingehoben wird, gehört dazu. Bei dieser Steuerart handelt es sich um eine Mehrwertsteuer, die Unternehmen in den meisten Fällen selbst berechnen, vom Kunden einheben und an das Finanzamt abführen.
Darüber hinaus zählen auch die Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber als Teil der Lohnabrechnung für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen ist, sowie etwaige Grundsteuern oder Kommunalabgaben zu den Betriebssteuern.
Es ist wichtig, dass Unternehmen sorgfältig zwischen diesen Betriebssteuern und anderen steuerlichen Verpflichtungen unterscheiden, da Fehler in der Steuerberechnung oder -abführung zu Nachzahlungen, Strafen oder rechtlichen Konsequenzen führen können.
Insgesamt bedeutet der Begriff Betriebssteuern im österreichischen Kontext, dass diese als laufende, betriebsbedingte Kosten erfasst werden und somit bei der Ermittlung des steuerlichen Einkommens abgezogen werden können. Dies unterscheidet sie von Ertrag- oder Einkommenssteuern, die sich auf das persönliche Einkommen oder den Gewinnanteil beziehen, der nach Abzug aller betrieblichen Aufwendungen verbleibt. Der Fokus bei Betriebssteuern liegt dabei auf der Betriebsebene und den mit der Wirtschaftstätigkeit verbundenen steuerlichen Pflichten.