Betriebsübung

Im österreichischen Arbeitsrecht ist der Begriff der „Betriebsübung“ nicht gesetzlich normiert, jedoch durch die Rechtsprechung und in der arbeitsrechtlichen Literatur anerkannt. Eine Betriebsübung kann als regelmäßige, gleichförmige und wiederholte Leistung oder Vergünstigung des Arbeitgebers verstanden werden, die vom Arbeitnehmer erwarten lässt, dass diese auch in Zukunft gewährt wird. Dabei kann es sich um freiwillige Zusatzleistungen handeln, die nicht vertraglich vereinbart wurden, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Jubiläumsgeld oder andere Zuwendungen.

Für das Entstehen einer Betriebsübung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. **Regelmäßigkeit und Dauer**: Die Leistung muss über zumindest drei Jahre hinweg ohne Vorbehalt erbracht werden, sodass bei den Arbeitnehmern die Erwartung entsteht, sie werde auch künftig gewährt.

2. **Gleichförmigkeit**: Die Leistung muss gegenüber allen Arbeitnehmern oder zumindest einer homogenen Gruppe von Arbeitnehmern erbracht werden.

3. **Vorbehaltlosigkeit**: Der Arbeitgeber muss die Leistungen ohne Einschränkungen oder Vorbehalte gewähren. Eine Erklärung des Arbeitgebers, dass es sich um eine einmalige Leistung handelt, kann der Entstehung einer Betriebsübung entgegenwirken.

Das österreichische Arbeitsrecht geht davon aus, dass durch eine Betriebsübung im Regelfall eine konkludente (schlüssige) Vertragsänderung erfolgt, die der Arbeitgeber nicht einseitig rückgängig machen kann. Somit wird die zunächst freiwillige Leistung Teil des Arbeitsvertrages und kann nicht ohne weiteres eingestellt werden.

Um spätere Unklarheiten oder Verpflichtungen aufgrund einer Betriebsübung zu vermeiden, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, von Anfang an klarzustellen, dass es sich um einmalige oder außergewöhnliche Zahlungen handelt, die keinen Anspruch auf Wiederholung begründen. Dies kann beispielsweise durch schriftliche Hinweise bei der erstmaligen Auszahlung erfolgen.

Betriebsübung spielt oft eine Rolle bei der Auslegung von Arbeitsverträgen insbesondere dann wenn keine klaren Regelungen über freiwillige Leistungen bestehen und hilft den sozialen Frieden im Unternehmen zu wahren indem ein gewisser Vertrauensschutz für Arbeitnehmer geschaffen wird.

Es ist ratsam, bei Unklarheiten über das Entstehen oder die Wirkungen einer Betriebsübung im konkreten Fall arbeitsrechtlichen Rat einzuholen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte