Im österreichischen Recht ist der Begriff „Betriebsurlaub“ nicht explizit in den gesetzlichen Texten definiert. Betriebsurlaub bezeichnet in der Praxis einen Zeitraum, in dem ein Unternehmen vollständig schließt und alle Mitarbeiter kollektiv Urlaub nehmen. Dieses Konzept wird im österreichischen Arbeitsrecht nicht direkt behandelt, sondern ergibt sich aus arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Urlaubsvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen.
Grundsätzlich regelt das Urlaubsgesetz (UrlG) den individuellen Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern. Nach § 4 Abs 1 UrlG haben Arbeitnehmer in Österreich Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub von mindestens 25 Werktagen, der ab dem 26. Dienstjahr auf 30 Werktage ansteigt. Der Zeitpunkt des Urlaubs muss grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich festgelegt werden (§ 4 Abs 2 UrlG). Im Fall eines Betriebsurlaubs muss daher eine Vereinbarung zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer getroffen werden, die oft in Form einer Betriebsvereinbarung erfolgt.
Betriebsvereinbarungen sind gemäß Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abzuschließende Verträge, die die Rechte und Pflichten der Belegschaft regeln. Fehlt ein Betriebsrat, so müssen Arbeitgeber individuelle Vereinbarungen mit jedem Arbeitnehmer treffen. Im Rahmen solcher Regelungen könnte ein Betriebsurlaub organisiert werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass im Vorfeld eines geplanten Betriebsurlaubs die Mitarbeiter darüber informiert werden müssen, damit deren Erholungsurlaub entsprechend eingetragen und vom Urlaubsanspruch abgezogen werden kann. Diese Information und Zustimmung des Arbeitnehmers sind essenziell, um Konflikte zu vermeiden.
Die Einführung eines Betriebsurlaubs darf nicht gegen die urlaubsrechtlichen Regelungen verstoßen, insbesondere nicht die freie Urlaubsplanung der Arbeitnehmer vollständig unterbinden oder den Pflichturlaub unverhältnismäßig konzentrieren. Es muss zudem ausreichend Resturlaub für andere Zwecke übrig bleiben.
Zusammengefasst entsteht das Konzept des Betriebsurlaubs in Österreich aus der praktischen Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen, selbst wenn es im Gesetz nicht explizit erwähnt wird. Es bedarf dabei einer sorgfältigen Koordination und Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie gegebenenfalls dem Betriebsrat.