Im österreichischen Recht ist die Betriebsversammlung ein zentrales Element der Mitbestimmung der Arbeitnehmer innerhalb eines Unternehmens und wird im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geregelt. Gemäß § 45 ArbVG ist die Betriebsversammlung eine Versammlung aller Arbeitnehmer eines Betriebes, die zur Information und Beratung in sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und kulturellen Angelegenheiten dient. Sie bietet eine Plattform für den Austausch zwischen dem Betriebsrat und den Arbeitnehmern und ist somit ein wichtiges Instrument der innerbetrieblichen Demokratie.
Die Betriebsversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen, wobei ihre Häufigkeit auch durch die Betriebsvereinbarung oder eine Betriebsratswahl erhöht werden kann. § 46 ArbVG legt fest, dass die Einberufung und Leitung der Betriebsversammlung in der Verantwortung des Betriebsrats liegt. Der Arbeitgeber muss für die Abhaltung der Betriebsversammlung Arbeitszeit und Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, wie in § 47 ArbVG vorgeschrieben.
Inhaltlich werden bei Betriebsversammlungen Themen wie Arbeitsbedingungen, Betriebsvereinbarungen, wirtschaftliche Lage des Unternehmens und andere wesentliche Arbeitnehmerbelange behandelt. Der Betriebsrat erstattet Bericht über seine Tätigkeit und es wird über die Arbeit des letzten Geschäftsjahres diskutiert. Arbeitnehmer haben zudem die Möglichkeit, Anliegen und Fragen direkt an den Betriebsrat oder die Geschäftsleitung zu richten.
Zusammengefasst stellt die Betriebsversammlung in Österreich ein wesentliches Instrument der Arbeiternehmerbeteiligung dar, das der Kommunikation, Transparenz und Mitgestaltung im Betrieb dient.