Im österreichischen Recht wird der Begriff „Betroffener“ vor allem im Datenschutzrecht verwendet. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die auch in Österreich anwendbar ist, bezeichnet „Betroffener“ eine natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei geht es um Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Gemäß Artikel 4 der DSGVO wird der Begriff „Betroffene Person“ als die Person definiert, deren Daten erhoben, gespeichert oder in irgendeiner Weise verarbeitet werden. Diese Person hat bestimmte Rechte, die in der DSGVO festgelegt sind, wie beispielsweise das Recht auf Auskunft (Artikel 15), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16), das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Artikel 17), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20) und das Recht auf Widerspruch (Artikel 21).
Im österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) wird die DSGVO ergänzt und konkretisiert. Zum Beispiel regelt das DSG bestimmte Ausnahmen und besondere Bestimmungen zur Umsetzung der DSGVO in Österreich. Das DSG definiert den „Betroffenen“ nicht ausdrücklich anders als die DSGVO, sondern übernimmt die Terminologie und die grundlegenden Rechte der betroffenen Person, wie in der DSGVO definiert.
Ein weiteres relevantes Regelwerk ist das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), in dem der Begriff „Betroffener“ im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen vorkommen kann. In diesem kontext kann ein Betroffener beispielsweise eine Person sein, die von sicherheitsbehördlichen Maßnahmen betroffen ist, zum Beispiel bei einer Überwachung oder anderen polizeilichen Eingriffen. Das Gesetz sieht hier spezielle Informations- und Rechtsschutzmöglichkeiten für die Betroffenen vor.
Zusammenfassend ist „Betroffener“ im österreichischen Recht ein zentraler Begriff im Datenschutzrecht, der sich auf jene natürlichen Personen bezieht, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Betroffenen haben umfangreiche Rechte, um den Schutz ihrer Daten zu gewährleisten und im Rahmen der Sicherheitsgesetze auch bei staatlichen Eingriffen geschützt zu werden.