Die Bekämpfung von Betrug und Korruption beruht auf Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den Rat und das Europäische Parlament dazu auffordert, die erforderlichen Maßnahmen für die Bekämpfung des Betrugs zu ergreifen, der sich gegen die finanziellen Interessen der EU richtet.
Das 1999 gegründete Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ist mit der Bekämpfung von Betrug, der sich gegen den EU-Haushalt richtet sowie von Korruption und Dienstvergehen in den EU-Institutionen betraut.
Auf der Grundlage der Kapitel 4 und 5 AEUV, die die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen behandeln, erhalten Eurojust und Europol Kompetenzen, um die EU-Staaten bei der Bekämpfung von Betrug und Korruption zu unterstützen.
2013 legte die Kommission einen Vorschlag zur Gründung einer Europäischen Staatsanwaltschaft gemäß Artikel 86 AEUV zum Zwecke der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten zu Lasten des EU-Haushalts vor. Im Jahr 2012 hatte die Kommission eine Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung des Betrugs gegen die finanziellen Interessen der EU vorgeschlagen. Außerdem wird das Strafrecht der EU-Staaten bezüglich der Straftaten gegen den EU-Haushalt verdeutlicht, gestärkt und harmonisiert, um den Schutz der Steuergelder zu verbessern.
SIEHE AUCH
- Eurojust
- Europol (Europäisches Polizeiamt)
- OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
- EUR-Lex Zusammenfassung zum Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
- Betrugsbekämpfung auf der Website der Europäischen Union