Im österreichischen Recht ist der Begriff „Beugemittel“ nicht in derselben Form etabliert wie im deutschen Recht. Stattdessen werden ähnliche Maßnahmen unter anderen Bezeichnungen und Regelungen im österreichischen Verwaltungs- und Strafrecht behandelt. Ein Beispiel für solche Maßnahmen sind Verwaltungsstrafen und Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung von Entscheidungen.
Im Verwaltungsstrafrecht ist die Anwendung von Zwangsmitteln zur Sicherstellung der Befolgung von Rechtsvorschriften etwa in den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) verankert. Ein wichtiges Mittel ist hier die Verwaltungsstrafe selbst, die zur Beugung des Willens einer Person eingesetzt wird, um diese zur Befolgung von Vorschriften zu bewegen.
Ein weiteres relevantes Instrument im österreichischen Recht ist die Ersatzfreiheitsstrafe, die dann zur Anwendung kommt, wenn eine verhängte Geldstrafe nicht eingetrieben werden kann. Diese soll ebenfalls eine Wirkung auf den Willen des Betroffenen haben, indem die Durchführung der Strafe auf eine andere, möglicherweise härtere Weise erfolgt.
Zwangsmaßnahmen, wie die in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelte Exekution, ermöglichen es, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Der Gläubiger kann Erfüllungsmaßnahmen beantragen, um seine Forderungen durchzusetzen, was ebenfalls den Charakter eines „Beugemittels“ hat, da es darauf abzielt, den Schuldner zur freiwilligen Erfüllung seiner Pflichten zu bewegen.
Besonderes Augenmerk im Verwaltungsverfahren liegt auch auf den Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG), das unter anderem die Verhängung von Zwangsstrafen regelt (§ 5 AVG) als Mittel zur Durchsetzung von Anordnungen der Verwaltungsbehörden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass obwohl der spezifische Begriff „Beugemittel“ so im österreichischen Recht nicht ausgeprägt ist, existieren dennoch zahlreiche Bestimmungen und Mechanismen, die funktional als Beugemittel angesehen werden können. Diese dienen dazu, den rechtmäßigen Zustand herzustellen oder aufrechtzuerhalten und sehen in der Regel Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen vor, um die Befolgung rechtlicher Anordnungen und Vorschriften sicherzustellen.