Im österreichischen Recht ist der Begriff „Bewährungshelfer“ im Zusammenhang mit der bedingten Entlassung von Strafgefangenen relevant. Wenn eine Person nach Verbüßung eines Teils ihrer Haftstrafe unter bestimmten Bedingungen vorzeitig entlassen wird, kann das Gericht die Bestellung eines Bewährungshelfers anordnen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Strafvollzugsgesetz (StVG) und im Strafgesetzbuch (StGB).
Der Bewährungshelfer ist eine zentrale Figur im Prozess der Resozialisierung von Straftätern. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den Entlassenen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen und sicherzustellen, dass er die Auflagen und Weisungen des Gerichts einhält. Dies kann regelmäßige Treffen, Beratungen und Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche oder Wohnungssuche umfassen. Im StVG sind Aufgaben und Pflichten des Bewährungshelfers detailliert geregelt. Der Bewährungshelfer überwacht, ob der bedingt Entlassene die ihm auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt, und berichtet regelmäßig dem Gericht über dessen Fortschritte und etwaige Verstöße.
Es ist wichtig zu betonen, dass ein Bewährungshelfer nicht die Funktion eines polizeilichen Überwachers hat, sondern vielmehr als unterstützende und beratende Instanz fungiert. Ziel ist es, die Rückfallgefahr zu minimieren und dem Entlassenen zu einer eigenständigen, straffreien Lebensführung zu verhelfen.
Zusätzlich können im Rahmen der Bewährung auch soziale Dienste, Therapieprogramme oder andere Maßnahmen angeordnet werden, die der Bewährungshelfer organisiert oder vermittelt. In Fällen, in denen der Entlassene gegen die Auflagen verstößt, kann der Bewährungshelfer das Gericht informieren, welches dann über weitere Schritte entscheidet, bis hin zum Widerruf der bedingten Entlassung.
Der Bewährungshelfer ist somit ein wesentliches Element im österreichischen Justizsystem, das sowohl der Prävention als auch der Unterstützung von Straftätern dient, um eine nachhaltige Resozialisierung zu ermöglichen.