Wichtigste Weisung im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung.
Der Verurteilte wird in der Regel einem Amtsbewährungshelfer, ausnahmsweise einem ehrenamtlich tätigen Bewährungshelfer unterstellt Dessen Aufgaben sind die Betreuung durch Ratschläge und Unterstützung bei Problemen mit der Arbeits- und Wohnungssuche, bei Behördengängen usw, ferner die Überwachung der Erfüllung von Auflagen und Weisungen sowie der regelmäßige Bericht über die Lebensführung und gröbliche und beharrliche Verstöße gegen Auflagen und Weisungen sowie über widerrufsbegründende Straftaten des Verurteilten.
Die Durchführung der Bewährungshilfe hat die Republik Österreich bundesweit einem privaten Träger, dem Verein „NEUSTART – Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit“ übertragen. „NEUSTART“ ist österreichweit tätig und hat neben der Durchführung der Bewährungshilfe auch die Durchführung des außergerichtlichen Tatausgleichs, die Einrichtungen der Haftentlassenenhilfe und Wohneinrichtungen in seinem Angebots- und Leistungskatalog. Einrichtungen von „NEUSTART“ gibt es in allen Bundesländern. Die Initiativen umfassen auch Entlassungsberatung, Kommunikationszentrum, Arbeitstraining, Vermittlung gemeinnütziger Leistungen, Clearing, Kriminalitätsprävention, Drogenberatung, Familienbetreuung, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe und Verbrechensopferhilfe.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/bew%C3%A4hrungshilfe/bew%C3%A4hrungshilfe.htm 18.09.2014
http://justiz.gv.at/web2013/html/default/8ab4a8a422985de30122a92bb4a86378.de.html 23.09.2014