Im österreichischen Recht ist die Bewährungshilfe ein wichtiger Bestandteil des Strafvollzugssystems, der darauf abzielt, Verurteilte während der Bewährungszeit zu unterstützen und zu überwachen. Die gesetzliche Grundlage für die Bewährungshilfe findet sich im Strafvollzugsgesetz (StVG).
Die Bewährungshilfe wird aktiv, wenn einem Straftäter eine bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe gewährt wird, oder wenn eine bedingte Nachsicht einer Strafe oder vorbeugenden Maßnahme erfolgt. Das Hauptziel der Bewährungshilfe ist es, den Straftäter bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen und weitere Straftaten zu verhindern. Dies geschieht durch eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bewährungshelfer und dem Verurteilten.
Ein Bewährungshelfer unterstützt den Entlassenen, indem er ihn in sozialen, beruflichen und persönlichen Belangen berät. Die Hilfe umfasst beispielsweise die Unterstützung bei der Arbeitssuche, Wohnungsangelegenheiten oder Fragen zu sozialen Leistungen. Der Bewährungshelfer überprüft aber auch die Einhaltung der mit der Bewährung verbundenen Auflagen und berichtet dem Gericht über den Fortschritt des Verurteilten.
Entsprechend § 50 StVG obliegt es den Gerichten, die Bewährungshelfer zu bestellen, die entweder hauptamtlich im Rahmen des Justizsystems tätig sind oder von anerkannten Stellen stammen, die solche Aufgaben übernehmen. Die Bewährungshilfe kann Auflagen, wie z.B. regelmäßige Treffen oder Berichterstattungspflichten an den Bewährungshelfer, umfassen, die vom Gericht festgesetzt werden.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Bewährungshilfe in Österreich ist die Möglichkeit der Unterstützung durch sogenannte Clearings. Dabei handelt es sich um spezifische Unterstützungsangebote, die auf die individuellen Bedürfnisse des Verurteilten ausgerichtet sind. Ziel ist, stabilisierende Faktoren im Leben der entlassenen Person zu schaffen und zu stärken.
Insgesamt ist die Bewährungshilfe ein probates Mittel zur Resozialisierung von Straftätern und soll einen Beitrag zur Sicherheit der Gesellschaft leisten, indem sie zukünftige Straftaten verhindert und den ehemaligen Straftätern eine Perspektive für eine straffreie Existenz bietet.