Im österreichischen Strafrecht wird der Begriff „Bewährungsstrafe“ im Sinne einer bedingten Strafnachsicht verwendet, die hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Das Konzept der Bewährung erlaubt es verurteilten Personen, eine verhängte Freiheitsstrafe nicht sofort antreten zu müssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Gemäß § 43 StGB kann das Gericht die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung aussetzen, wenn die Strafe das Ausmaß von zwei Jahren nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass für den Verurteilten die bloße Verurteilung ausreichend ist, um in Zukunft keine strafbaren Handlungen mehr zu begehen, und er sich aufgrund der Aussetzung der Strafe oder ihrer Teilbedingtheit als nicht gefährlich erweist. Dabei können dem Verurteilten auch bestimmte Weisungen erteilt werden, wie z.B. die Verpflichtung, sich einer Therapie zu unterziehen oder Schadenswiedergutmachung zu leisten.
Zusätzlich müssen gemäß § 51 StGB bei der Aussetzung der Strafe auf Bewährung auch die allgemeine Sicherheit und das Wohl der Gemeinschaft gewährleistet sein. Die Dauer der Bewährungszeit beträgt in der Regel mindestens drei Jahre und höchstens fünf Jahre. Innerhalb dieser Bewährungszeit darf der verurteilten Person kein weiteres strafbares Verhalten zur Last gelegt werden, da dies andernfalls einen Widerruf der Strafnachsicht zur Folge haben kann.
Der Verurteilte wird während der Bewährungszeit häufig von einem Bewährungshelfer betreut, der unterstützend wirkt und die Einhaltung der Auflagen überwacht. Während der Bewährungszeit müssen sich die Verurteilten an alle gerichtlichen Auflagen halten und straffrei bleiben, um die vollständige Nachsicht der Strafe zu erreichen.
Im Falle eines Widerrufs der Strafnachsicht, beispielsweise bei Verletzung der Auflagen oder erneuter Straffälligkeit, wird die ursprünglich ausgesetzte Freiheitsstrafe in Vollzug gesetzt, was bedeutet, dass die verurteilte Person die Strafe nun tatsächlich absitzen muss.
Zusammengefasst handelt es sich bei der Bewährungsstrafe in Österreich um ein System, das der Resozialisierung von Straffälligen dient und gleichzeitig die Möglichkeit bietet, eine Freiheitsstrafe nicht sofort zu vollstrecken. Sie bietet dem Verurteilten die Chance, sich in der Gesellschaft zu bewähren und stellt sicher, dass die Strafe nur vollstreckt wird, wenn ein erneutes oder andauerndes Fehlverhalten dies notwendig macht.