Im globalen Kontext, der Grad oder das Niveau der Überzeugungskraft des in einem spezifischen Fall geforderten Beweises. Im Zusammenhang mit internationalem Schutz, der Grad oder das Niveau der Überzeugungskraft der von den Antragstellenden geforderten Beweise (als die zu erfüllende Schwelle), um den Richter von der Wahrheit der Fakten des Antrags zu überzeugen und um darzulegen, ob eine begründete Furcht vor Verfolgung besteht.
Verwendungshinweis(e)
- Es ist Pflicht der Antragstellenden, Fakten, die ihren Antrag unterstützen, zu beweisen. Fakten, die „bewiesen“ werden müssen, sind solche, die den Hintergrund und die persönlichen Erfahrungen der Antragstellenden betreffen und die angeblich Anlaß zur Verfolgungsgefahr gegeben haben und die in ihrer Unwilligkeit, sich selbst in den Schutz ihres Herkunftslands zu begeben, resultieren.
Quelle
- Globaler Kontext: IOM Glossary on Migration, 2. Aufl., 2011 (nicht auf Deutsch verfügbar) Internationaler Schutzkontext: Abgeleitet vom EMN vom EASO-Praxisleitfaden: Beweiswürdigung, 2015 und UNHCR: Note on Burden and Standard of Proof in Refugee Claims, 16 December 1998
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