Beweisführungslast

Im österreichischen Recht beschreibt der Begriff „Beweislast“ die Verpflichtung einer Partei in einem Rechtsstreit, die Tatsachen, die den Anspruch oder das Recht begründen oder die Einwendungen stützen, zu beweisen. Obwohl der Begriff „Beweisführungslast“ selbst im österreichischen Recht nicht spezifisch verwendet wird, kann er mit der allgemeinen Beweislast gleichgesetzt werden.

Die Beweislast ist ein zentraler Aspekt des Zivilverfahrensrechts und ist insbesondere in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Grundsätzlich trifft die Beweislast die Partei, die aus einer Behauptung rechtliche Vorteile ziehen möchte. Dies bedeutet, dass der Kläger die Tatsachen, auf die er seinen Anspruch stützt, beweisen muss. Genauso obliegt es dem Beklagten, die Tatsachen zu beweisen, die seine Einwendungen untermauern, wie etwa das Vorliegen von Rechtfertigungsgründen oder entgegenstehende Rechte.

Im österreichischen Recht gibt es zwei Hauptkomponenten der Beweislast:

1. **Objektive Beweislast (Beweislast im engeren Sinne):** Diese beschreibt, welche Partei die negativen Folgen zu tragen hat, wenn die Beweisaufnahme ergebnislos bleibt. Im Allgemeinen trägt der Kläger die Beweislast für die Anspruchsbegründung, während der Beklagte die Beweislast für die Einwendungen trägt.

2. **Subjektive oder Beweisführungslast:** Dies bezieht sich darauf, welche Partei verpflichtet ist, im Verlaufe des Verfahrens die Beweise zu erbringen, um die für die Entscheidung des Gerichts wesentlichen Tatsachen zu klären. Diese Komponente legt nahe, dass die Parteien im Prozess aktiv daran mitwirken müssen, Beweise beizubringen und das Gericht bei der Wahrheitsfindung zu unterstützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass es spezielle Normen gibt, die diese allgemeinen Grundsätze modifizieren können, wie etwa im Bereich des Verbraucherrechts oder bei bestimmten gesetzlichen Vermutungen und Beweisregeln.

Zusammenfassend ist „Beweislast“ im österreichischen Recht der Oberbegriff für die Verpflichtung der Parteien, die zur Entscheidung eines Rechtsstreits wesentlichen Tatsachen zu beweisen. Es ist also eine wesentliche Komponente des gerichtlichen Verfahrens, die dazu dient, ein faires und ausgewogenes Verfahren sicherzustellen.

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