Im österreichischen Recht ist das Beweissicherungsverfahren ein wichtiges Instrument, um Beweise zu sichern, bevor ein Hauptverfahren begonnen wird oder falls die Gefahr besteht, dass Beweise verloren gehen oder sich ihre Beweiskraft verringert. Das Verfahren folgt den Grundsätzen der Zivilprozessordnung (ZPO). Der relevante Anwendungsbereich ist im § 384 ZPO festgelegt.
Dieses Verfahren kann auf Antrag vorgenommen werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Sicherung der Beweise nachweisen kann. Ein typischer Fall wäre, wenn Zeugen absehbar ins Ausland ziehen oder wenn Schäden an einem Objekt dokumentiert werden müssen, bevor diese behoben werden.
Der Antrag auf Beweissicherung ist im Allgemeinen bei jenem Gericht einzubringen, das für die Hauptsache zuständig wäre. Während des Beweissicherungsverfahrens können verschiedene Beweismittel erhoben werden, inklusive Zeugenvernehmungen, Urkunden, Augenscheine oder Sachverständigengutachten.
Wichtig ist, dass das Beweissicherungsverfahren nicht der umfassenden Klärung eines gesamten Streitfalls dient, sondern lediglich die Beweiserhebung in einem bestimmten, eng umgrenzten Bereich ermöglicht. Es ist eine vorbereitende Maßnahme zur Sicherstellung, dass entscheidende Beweise zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptverfahren noch verfügbar und verwertbar sind.
In der Praxis kann dieses Verfahren besonders in Bauprozessen oder bei Schadensersatzansprüchen von Bedeutung sein, da es hilft, den Zustand von Objekten oder Situationen zu dokumentieren, bevor eine Klage eingeleitet wird. Dabei ist es auch möglich, dass die Gegenseite zu dem Verfahren Stellung nehmen kann und selbst Anträge stellt.
Zusammenfassend ist das Beweissicherungsverfahren im österreichischen Recht ein vorbeugendes prozessuales Mittel, das den Parteien hilft, maßgebliche Beweise zu sichern, deren Verfügbarkeit im Hauptverfahren möglicherweise nicht mehr gewährleistet wäre.