In Österreich versteht man unter einer „Bewerbung“ im arbeitsrechtlichen Kontext den Prozess, bei dem sich eine Person für eine ausgeschriebene Arbeitsstelle in einem Unternehmen oder einer Institution bewirbt. Dieser Bewerbungsprozess ist im österreichischen Recht nicht explizit durch spezifische Paragraphen geregelt, aber es gibt relevante Bestimmungen, die den allgemeinen Rahmen des Arbeitsverhältnisses und der Arbeitnehmerrechte betreffen.
Im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) §§ 7 und 17 wird beispielsweise garantiert, dass Bewerberinnen und Bewerber vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung geschützt sind. Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen Grundsatz der Gleichbehandlung bereits im Bewerbungsprozess zu beachten. Das bedeutet, dass Stellenanzeigen so formuliert sein müssen, dass sie keine diskriminierenden Inhalte aufweisen, und dass die Auswahlkriterien objektiv und nachvollziehbar sein sollten. Diskriminierung kann rechtliche Folgen haben und betroffene Personen haben gegebenenfalls Anspruch auf Entschädigung.
Des Weiteren trifft das Datenschutzgesetz (DSG) auf den Bewerbungsprozess zu. Personenbezogene Daten von Bewerbern dürfen nur unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Die Bewerber müssen darüber informiert werden, zu welchem Zweck ihre Daten verwendet werden und wie lange diese gespeichert bleiben.
Außerdem muss laut Arbeitsvertragsrecht auch während des Bewerbungsprozesses das Prinzip des redlichen Geschäftsverkehrs (§ 879 ABGB) eingehalten werden, was bedeutet, dass beide Seiten ehrlich und transparent agieren sollten. Ungerechtfertigte Angaben oder Irreführungen durch den Arbeitgeber oder den Bewerber können als Arglist eingestuft werden und somit Konsequenzen für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses haben.
Eine Bewerbung mündet im besten Fall in einen Arbeitsvertrag, der wiederum verschiedenen gesetzlichen Vorgaben unterliegt, unter anderem aus dem Angestelltengesetz (AngG) und dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), welche die Pflichten und Rechte sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers regeln.
Zusammengefasst ist im österreichischen Recht der eigentliche Bewerbungsprozess weniger durch explizite Paragraphen geregelt als vielmehr durch allgemeine Prinzipien des Arbeitsrechts, des Datenschutzes und des Diskriminierungsschutzes beeinflusst. Bewerber sollten ihre Rechte kennen und Arbeitgeber ihre Pflichten im Sinne eines fairen und rechtmäßigen Auswahlverfahrens einhalten.