Bewertungsgesetz enthält Vorschriften darüber, wie aktive oder passive Vermögensgegenstände (z. B. Grundstücke, Wertpapiere, Pensionsverpflichtungen) zu steuerlichen Zwecken (z. B. Veranlagung zur Vermögensteuer) zu bewerten sind.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/bewertungsgesetz/bewertungsgesetz.htm 19.09.2014