Bewertungsgesetz

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Bewertungsgesetz“ auf das Bundesgesetz, das die allgemeinen Bewertungsgrundsätze für die Ermittlung von Vermögens- und Einkommenskomponenten in verschiedenen steuerlichen Zusammenhängen festlegt. Konkret handelt es sich um das „Bewertungsgesetz 1955“ (BewG 1955).

Das Bewertungsgesetz 1955 regelt insbesondere die Grundlagen der Bewertung von Vermögenswerten und die Bestimmung des Einheitswerts, der zum Beispiel bei der Berechnung der Grundsteuer oder der Erbschafts- und Schenkungssteuer von Bedeutung ist. Das Gesetz legt fest, nach welchen Verfahren und Grundsätzen Werte für unterschiedliche Vermögensarten – wie zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Beteiligungen oder sonstige Vermögensgegenstände – ermittelt werden.

Das Gesetz definiert und strukturiert die Bewertungsverfahren nach den in Österreich anerkannten Bewertungsmethoden. Eine zentrale Vorschrift ist die Festsetzung des sogenannten „Gemeinen Werts“, der den Marktwert eines Vermögensgegenstandes darstellt. Neben dem Gemeinen Wert berücksichtigt das Bewertungsgesetz auch spezielle Bewertungsmaßstäbe, je nachdem, um welchen Typ von Vermögenswert es sich handelt. So gibt es zum Beispiel Sonderregelungen zur Bewertung inländischer landwirtschaftlicher Betriebe oder bestimmter Nutzungsrechte.

Auch die Bewertung von Schulden und Lasten fällt unter die Regelungen des Bewertungsgesetzes. Hierbei wird insbesondere der Verkehrswert, also der realistische Nachverfolgungswert, herangezogen.

In der Praxis stellt das Bewertungsgesetz 1955 also die Grundlage für die gerechte und nachvollziehbare Bewertung und die Festsetzung von steuerpflichtigen Werten dar – eine wesentliche Notwendigkeit, um Steuergerechtigkeit und Transparenz zu gewährleisten.

Somit ist das Bewertungsgesetz ein zentrales Element im österreichischen Steuerrecht, das sicherstellt, dass Bewertungen in steuerlichen Angelegenheiten nach einheitlichen und fairen Kriterien vorgenommen werden.

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