Im österreichischen Recht ist der Begriff „Bewilligung“ eine zentrale Komponente des Verwaltungsrechts und geht insbesondere mit verwaltungsbehördlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren einher. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Bewilligung um einen Verwaltungsakt, durch den eine Behörde einem Antragsteller die Erlaubnis erteilt, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben oder einen bestimmten Zustand zu schaffen. Die Bewilligung ist im Unterschied zur bloßen Anzeige oder Anmeldung erforderlich, wenn ein Vorhaben oder eine Tätigkeit nicht ohne Genehmigung begonnen oder ausgeführt werden darf.
Bewilligungen werden durch Verwaltungsbescheide erteilt, die von zuständigen Stellen nach Prüfung der gesetzlichen Vorgaben und Voraussetzungen ausgestellt werden. Mahnendes Beispiel wären der Bau oder die Errichtung baulicher Anlagen, die einer Baubewilligung nach den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer bedürfen. In diesem Kontext stellt die Bewilligung sicher, dass das Bauvorhaben mit örtlichen und landesrechtlichen Vorschriften im Einklang steht, zum Beispiel §§ 20 ff. der Wiener Bauordnung.
Ein weiteres Beispiel ist die Betriebsanlagebewilligung gemäß der Gewerbeordnung (GewO). Nach § 77 GewO benötigt der Betreiber einer Betriebsanlage eine Betriebsanlagenbewilligung, bevor mit dem Betrieb begonnen werden darf. Die Behörde prüft dabei Aspekte wie den Schutz der Nachbarschaft oder die Einhaltung von Umweltauflagen.
Im Verwaltungsverfahren zur Erlangung einer Bewilligung sind oft mehrere Schritte involviert, darunter die Einreichung eines Antrags, die Durchführung einer Anhörung oder Verhandlung und gegebenenfalls die Beteiligung der Öffentlichkeit, insbesondere bei umweltrelevanten Projekten. Wesentlich ist, dass mit der Bewilligung nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten einhergehen können, zum Beispiel die Einhaltung von Auflagen oder Vorschriften, die mit der Bewilligung verknüpft sind.
Sollte ein Antrag abgelehnt werden, so steht dem Antragsteller in vielen Fällen das Recht zu, gegen diesen Bescheid Rechtsmittel, wie beispielsweise eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht, einzulegen.
Insgesamt dient die Bewilligung im österreichischen Recht primär dem Schutz öffentlicher Interessen sowie dem Ausgleich privater und öffentlicher Interessen in Bezug auf die Genehmigungspflichtige Vorhaben.