Der Bezirksanwalt ist Mitglied der Staatsanwaltschaft und vertritt als solches die Anklage im Verfahren vor dem Bezirksgericht. Er unterliegt der Aufsicht eines Staatsanwalts. Bezirksanwälte müssen keine ausgebildeten Juristen sein.
Weblinks
http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/8ab4a8a422985de30122a92e080e6394.de.html Beschreibung der Bezirksanwälte und anderer Berufe in der Justiz auf den Seiten des Jusizministeriums
Nachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Bezirksanwalt_(%C3%96sterreich) 09.12.2014
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2005/05_06/files/Juristische_Berufe.pdf Zeitschrift “Öffentliche Sicherheit” – “Die Staatsanwaltschaft”
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