Bezirksgerichte
Seit Juli 2014 gibt es 116 Bezirksgerichte (Abkürzung BG). Sie sind zuständig:
- in Zivilrechtssachen für streitige Zivilprozesse generell mit einem Streitwert von nicht mehr als 15.000 Euro; für bestimmte Sachen aber unabhängig von der Höhe des Streitwertes (z. B. Ehe- und Familiensachen, Miet- und Pachtsachen, Grenz- und Dienstbarkeitssachen, Besitzstörungssachen).
- für die meisten Angelegenheiten, die im Verfahren außer Streitsachen zu erledigen sind, wie etwa familienrechtliche Angelegenheiten (Obsorge über Kinder, Unterhalt für Kinder, Regelung des Besuchsrechtes, Adoptionen, Bestellung von Sachwaltern, Verlassenschaftsabhandlungen u. dgl.), Todeserklärung verschollener Personen, Kraftloserklärung (Ungültigerklärung) verlorener Wertpapiere, Streitigkeiten zwischen Miteigentümern von Liegenschaften, bestimmte Angelegenheiten des Wohnungseigentums- und Mietrechtes und Verfahren über Enteignungsentschädigungen;
- für sämtliche Exekutionen (Zwangsvollstreckungen) sowie für Insolvenzsachen von Personen, die kein Unternehmen betreiben (Privatkonkurs, sog. Schuldenregulierungsverfahren);
- in Strafsachen für Vergehen, für die nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt;
- zur Führung des Grundbuchs.
Am Bezirksgericht entscheiden immer Einzelrichter, in Verfahren außer Streitsachen, über die Erlassung von bedingten Zahlungsbefehlen, in Exekutions- und Insolvenzverfahren und in Grundbuchssachen auch Rechtspfleger. Die Leitung obliegt dem Vorsteher des Bezirksgerichts.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Bezirksgericht_(%C3%96sterreich)#Bezirksgerichte 04.11.2014
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